Aussage der Mutter im Kraillinger Doppelmordprozess ohne Öffentlichkeit

veröffentlicht am 30.01.2012


Im Prozess wegen Doppelmordes an den beiden Mädchen aus Krailling sind die Öffentlichkeit und der Angeklagte während der Aussage der Mutter der Kinder am Montag ausgeschlossen worden. Vor dem Münchner Landgericht sagte der Vorsitzende Richter Ralph Alt zur Begründung, die öffentliche Aussage "verletzt den Intimbereich" der Frau. "Stigmatisierung, Schuld und Scham bergen die Gefahr einer Retraumatisierung", führte Alt aus.

 

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München - Im Prozess wegen Doppelmordes an den beiden Mädchen aus Krailling sind die Öffentlichkeit und der Angeklagte während der Aussage der Mutter der Kinder am Montag ausgeschlossen worden. Vor dem Münchner Landgericht sagte der Vorsitzende Richter Ralph Alt zur Begründung, die öffentliche Aussage "verletzt den Intimbereich" der Frau. "Stigmatisierung, Schuld und Scham bergen die Gefahr einer Retraumatisierung", führte Alt aus.


Das Gericht hörte zunächst einen psychologischen Gutachter, der sich sowohl zum Zustand der Mutter der Kinder als auch zu deren Lebensgefährten äußerte. Beide hatten die Mädchen in der Tatnacht blutüberströmt in ihrer Wohnung im Münchner Vorort Krailling aufgefunden. Der Psychologe gab an, beide Zeugen litten unter einer massiven posttraumatischen Belastungsstörung. Zum Zustand der Mutter sagte er: "Es gibt keinen Zweifel, dass es sich um ein Trauma gigantischen Ausmaßes handelt".


Die Aussage in Anwesenheit des Angeklagten würde für die Mutter der ermordeten acht und elf Jahre alten Mädchen eine "massive Stresssituation" bedeuten. Aber auch das öffentliche Interesse sei für sie sehr belastend. Ihr Lebensgefährte komme mit dem medialen und öffentlichen Interesse dagegen besser zurecht. Seine Aussage wurde für Montagnachmittag erwartet. Ob die Öffentlichkeit dann zugelassen wird, war am Vormittag noch unklar.


Der Angeklagte hat die Möglichkeit, die Aussage der Frau per Videoübertragung außerhalb des Gerichtssaals zu verfolgen. Der 51-jährige Onkel der Mädchen soll in der Nacht zum 24. März vergangenen Jahres mit einem Messer, einem Seil und einer Hantelstange auf seine Nichten losgegangen sein, als diese allein zu Hause schliefen. Laut Staatsanwaltschaft hatte er vor, auch die Mutter der Mädchen, seine Schwägerin, zu töten. Ziel sei es gewesen, seine Frau zur Alleinerbin des Familienvermögens zu machen und seine Familie aus finanziellen Schwierigkeiten zu befreien.


Der Angeklagte hatte zum Auftakt des Prozesses Mitte Januar über seinen Anwalt mitgeteilt, er wolle sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Mutter der Mädchen ist in dem Prozess auch Nebenklägerin. Sie war bislang nicht anwesend.  (© AP)



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