Zweifel an massenhaften Funkzellen-Überwachungen in Deutschland
veröffentlicht am 28.01.2012

Laut der Nichtregierungsorganisation naiin ist die massenhafte Erfassung von Handy-Verkehrsdaten über so genannte Funkzellen durch Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, wie zuletzt in Dresden und in Berlin aufgedeckt, eher die Regel denn die Ausnahme. Diese Form der pauschalen Überwachung, bei der vor allem unbescholtene Bürger ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, sei bundesweit unlängst etabliert, so die gemeinnützige Einrichtung, die von der Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft getragen wird.
Berlin - Laut der Nichtregierungsorganisation naiin ist die massenhafte Erfassung von Handy-Verkehrsdaten über so genannte Funkzellen durch Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, wie zuletzt in Dresden und in Berlin aufgedeckt, eher die Regel denn die Ausnahme. Diese Form der pauschalen Überwachung, bei der vor allem unbescholtene Bürger ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, sei bundesweit unlängst etabliert, so die gemeinnützige Einrichtung, die von der Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft getragen wird.
"Wir verfolgen mit großer Besorgnis, wie fahrlässig derartige Ermittlungsinstrumente in Deutschland – vor allem mehrheitlich gegen Unverdächtige – eingesetzt werden", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin. Dies stehe außerdem in starkem Kontrast zu den Beteuerungen führender Politiker, dass Behörden derartige Formen der Vorratsdatenspeicherungen behutsam zur Anwendung bringen.
Dass die massenhaften Funkzellen-Überwachungen durch Richter abgesegnet worden sein sollen, bedeutet laut naiin nicht zwangsläufig, dass sie auch im Hinblick auf Ausmaß und Verhältnismäßigkeit automatisch legitim sind. Erfahrungsberichte aus Polizeikreisen zeigten, so die Organisation, dass Ermittlungsrichter meist unter hohem Druck stehen. Entscheidungen müssen innerhalb kurzer Zeit getroffen werden. Zugleich ist nicht immer das notwendige, auch technische Hintergrund-Wissen über eine Maßnahme bekannt.
"Dass die richterlichen Beschlüsse, auf die meistens pauschal verwiesen wird, einer neuerlichen Prüfung durch eine übergeordnete gerichtliche Instanz in allen Fällen standhalten würden, ist unwahrscheinlich", erläutert der naiin-Vorsitzende. Die Organisation hat die zuständigen Ministerien auf Bundes- und Länderebene nun dazu aufgerufen, den Einsatz der massenhaften Funkzellen-Überwachungen auf den Prüfstand zu stellen sowie durch klarere Bestimmungen dem Missbrauch des weitreichenden Ermittlungsinstruments entgegenzuwirken.





