Mehr wissen: Die private Altersvorsorge
veröffentlicht am 26.01.2012

BETRIEBSRENTE - Arbeitnehmer können auf dem Wege der sogenannten Entgeltumwandlung seit 2002 in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, ohne dass von den Beitragssummen Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Diese Abgabefreiheit war zunächst bis Ende 2008 begrenzt, wurde später jedoch unbefristet verlängert. Das Bundesarbeitsministeriums geht davon aus, dass inzwischen mehr als die Hälfte der über 28 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrente aufbaut.
Berlin - BETRIEBSRENTE - Arbeitnehmer können auf dem Wege der sogenannten Entgeltumwandlung seit 2002 in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, ohne dass von den Beitragssummen Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Diese Abgabefreiheit war zunächst bis Ende 2008 begrenzt, wurde später jedoch unbefristet verlängert. Das Bundesarbeitsministeriums geht davon aus, dass inzwischen mehr als die Hälfte der über 28 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrente aufbaut.
RIESTER-RENTE - Der Staat fördert den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge auf zwei Wegen: Investitionen in die private Altersvorsorge werden mit Zulagen von bis zu 154 Euro pro Jahr bezuschusst. Für jedes Kind kommen bis zu 185 Euro hinzu, für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sogar 300 Euro. Darüber hinaus sind Steuerersparnisse möglich. Bis zum Ende des dritten Quartals 2011 hatten fast 15 Millionen Menschen einen Riester-Vertrag unterzeichnet.
RÜRUP-RENTE - Eine Rürup-Rente wird bei einem Privatanbieter als konventionelle Rentenversicherung oder als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Zugesagt wird eine monatliche, lebenslange Rente, frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs. Bei Vertragsabschluss ab 2012 erst ab dem 62. Lebensjahr. Anders als bei der Riester-Rente fördert der Staat das Vorsorgesparen hier jedoch nicht mit Zulagen, sondern allein mit Steuervorteilen. In der Übergangsphase bis zum Jahr 2025 sind die Beiträge nur zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei. Seit 2005 steigt der Anteil automatisch um zwei Prozentpunkte pro Jahr und soll 2025 bei 100 Prozent liegen. Ende 2010 gab es 1,28 Millionen Rürup-Rentenverträge. (© AP)




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