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Brüssel will Datenkraken Einhalt gebieten

veröffentlicht am 25.01.2012


EU-Bürger sollen künftig mehr Einfluss auf die von ihnen im Internet kursierenden Daten bekommen. Entsprechende Pläne, die einheitliche Regeln für die gesamte Europäische Union vorsehen, stellte EU-Justizkommissarin Viviane Reding am Mittwoch in Brüssel vor.

 

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Brüssel/Berlin - EU-Bürger sollen künftig mehr Einfluss auf die von ihnen im Internet kursierenden Daten bekommen. Entsprechende Pläne, die einheitliche Regeln für die gesamte Europäische Union vorsehen, stellte EU-Justizkommissarin Viviane Reding am Mittwoch in Brüssel vor.


So sollen Bürger künftig ein "Recht auf Vergessen" haben, also eigene Daten auf Wunsch löschen lassen können, und ihre Profile von einem zum anderen Anbieter mitnehmen können. Unternehmen, die sich nicht die Gesetze halten, sollen künftig Strafen von bis zu einer Million Euro drohen.


Außerdem sollen die neuen Datenschutzregeln weiter reichen als bisher: Statt nur für Unternehmen mit Sitz in Europa sollen sie künftig für alle Firmen gelten, die sich mit ihren Diensten an europäische Kunden wenden. Daten- und Verbraucherschützer begrüßten den Vorstoß als Schritt in die richtige Richtung.


"Die persönlichen Daten gehören dem Einzelnen", erläuterte Reding ihren Vorstoß in Brüssel. "Die Bürger müssen wissen, was mit ihren Daten passiert." Vor allem junge Nutzer seien sich des Datenschutzes oft nicht bewusst. Dabei seien persönliche Daten in der heutigen Welt die Währung. Aber wie bei anderen Währungen sei auch hier Vertrauen nötig.


Prinzipiell sollen Unternehmen verpflichtet werden, die Datenmenge so gering wie möglich zu halten. Bei Einwilligungserklärungen zum Datenschutz soll zudem die datenschutzfreundlichste Variante voreingestellt werden müssen. Auch für das sogenannte Profiling oder Scoring, wie es beispielsweise von Kreditauskunftsdateien wie der Schufa vorgenommen wird, sollen künftig strenge Regeln gelten. Für Kinder soll es sogar ganz verboten werden.


Auch Beschwerden gegen Datenschutzverstöße sollen künftig einfacher werden: Künftig soll prinzipiell die nationale Datenschutzbehörde Ansprechpartner sein. Und auch Verbraucherschutzverbände sollen künftig gegen Verstöße klagen können.


Auch Unternehmen, die in Europa agieren, verspricht die Kommission Erleichterungen und Einsparungen von rund 2,3 Milliarden Euro jährlich. Künftig müssen sie sich nur noch an ein – dann EU-einheitliches - Gesetz halten. Auch für Mittel- und Kleinbetriebe soll die Bürokratielast klein gehalten werden. Sie sollen von vielen Berichtspflichten befreit werden und erst ab 250 Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, eine Erleichterung, die dem deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar bereits zu weit geht.


Schon lange vor der Veröffentlichung der Verordnung sowie einer zusätzlichen Richtlinie, in der der Umgang mit polizeirelevanten Daten neu geregelt wird, hagelte es Kritik an Redings Vorstoß. Unternehmen und Organisationen versuchten massiv, die geplante Gesetzgebung zu beeinflussen. Sie führten unter anderem an, dass die Neuerungen bereits bestehende Geschäftspraktiken illegal machen und zusätzlich bürokratische Hürden errichten würden. Auch der Branchenverband BITKOM klagte, die vorgelegte Verordnung schieße "in vielen Bereichen über das Ziel hinaus." Auch aus den USA gab es Kritik, weil die Amerikaner fürchteten, dass nach der neuen Regelung künftig US-Behörden von Providern nicht wie bisher die Herausgabe von EU-Daten erzwingen könnten.


Bedenken gibt es auch, ob sich das vorgesehene "Recht auf Vergessen" tatsächlich durchsetzen lässt - und inwieweit davon die Pressefreiheit betroffen ist. Während die Kommission betont, dass Blogger und Medien von der Neuregelung ausgenommen sind, was von dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßt wurde, plädierten Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) dafür, nicht kommerzielle Handlungen von Privatpersonen prinzipiell von der Regelung auszunehmen. Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) plädierte für eine Differenzierung zwischen Unternehmen und Privatleuten, hält wie Aigner und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Reform jedoch grundsätzlich für sinnvoll. Starke Vorbehalte hat er hingegen gegen die gesonderten Kommissionspläne für einen erleichterten Datenaustausch im Sicherheitsbereich.


Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die Vorschläge als "Chance für ein Mehr an Datenschutz in ganz Europa", forderte aber, dass die Nationalstaaten auch künftig über EU-Mindeststandards hinausgehende Regelungen schaffen dürfen sollten.


Der Netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, warnte die Bundesregierung davor, den Vorstoß zu torpedieren.


Nach der Vorstellung der Pläne in Brüssel sollen nun Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten darüber beraten. Geben sie grünes Licht, soll die Neuregelung zwei Jahre später in allen EU-Staaten Recht werden.  (© AP)



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