Bundessozialgericht erleichtert Hartz-IV-Zugang für EU-Ausländer
veröffentlicht am 25.01.2012

© Bundesagentur für Arbeit
EU-Ausländer können Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, auch wenn sie in Deutschland noch nie gearbeitet haben. Das entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) und gab damit einer in Berlin lebenden Frau aus Polen recht. Das Jobcenter hatte der jungen Frau das Arbeitslosengeld II verweigert, weil sie sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalte.
Kassel - EU-Ausländer können Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, auch wenn sie in Deutschland noch nie gearbeitet haben. Das entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) und gab damit einer in Berlin lebenden Frau aus Polen recht. Das Jobcenter hatte der jungen Frau das Arbeitslosengeld II verweigert, weil sie sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalte. Nach dem Hartz-IV-Gesetz können EU-Ausländer dann keine Sozialleistungen bekommen.
Die Kasseler Bundesrichter sahen das jedoch anders: Weil die Klägerin bereits als Kind mit ihren Eltern eingereist sei, beruhe ihr Aufenthaltsrecht noch auf dem Familienzuzug. Damit stehe ihr bei Bedürftigkeit auch staatliche Unterstützung zu. (© AP)
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