Bundesverfassungsgericht erklärt NPD-Plakataktion für rechtens

veröffentlicht am 20.01.2012


Das Bundesverfassungsgericht hat eine staatskritische Plakataktion der rechtsextremen NPD im Nachhinein für rechtens erklärt. In einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung wurde die Geldstrafe für eine NPD-Funktionärin aufgehoben, die als Verantwortliche für ein Flugblatt gegen den Hitler-Attentäter Georg Elser zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden war. Das Flugblatt mit einem kritischen Kommentar über den Staat sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilten die Karlsruher Richter.

 

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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine staatskritische Plakataktion der rechtsextremen NPD im Nachhinein für rechtens erklärt. In einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung wurde die Geldstrafe für eine NPD-Funktionärin aufgehoben, die als Verantwortliche für ein Flugblatt gegen den Hitler-Attentäter Georg Elser zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden war. Das Flugblatt mit einem kritischen Kommentar über den Staat sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilten die Karlsruher Richter.


Die NPD hatte 2008 nach der Premiere des Theaterstücks "Georg Elser – allein gegen Hitler" Flugblätter mit dem Titel "Georg Elser - Held oder Mörder?" verteilt. Da bei Elsers missglücktem Anschlag im Münchener Bürgerkeller 1939 acht Menschen ums Leben kamen, sei Elser ein Mörder und kein Vorbild, meinte die NPD. Wie sehr müsse "das BRD-System schon verkommen sein", wenn es solcher Vorbilder bedürfe, hieß es den Angaben zufolge auf dem Flugblatt. Weiter wurde die Frage gestellt, ob bald auch kommunistische RAF-Terroristen ebenso geehrt und die Opfer verhöhnt würden.


Das Flugblatt war von unbekannt gebliebenen Männern verteilt worden. Als presserechtliche Verantwortliche verurteilte das Amtsgericht Hechingen die NPD-Kreisfunktionärin wegen Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates. Den Staat als verkommenes BRD-System darzustellen und zu behaupten, Schüler würden zur Verehrung Elsers gezwungen, bedeute eine gravierende Verunglimpfung, argumentierte das Amtsgericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die gegen das Urteil erhobene Revision 2009 ab.


Eine Kammer des Ersten Senats erklärte nun die Verfassungsbeschwerde der NPD-Funktionärin für begründet. Da der Staat nicht wie ein Bürger Ehrenschutz genieße, sei die Schwelle zur Verunglimpfung erst dann überschritten, wenn Bestand, Funktionsfähigkeit oder das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet würden. Dies sei hier nicht der Fall.


Im Kern gehe es bei dem Flugblatt um einen Meinungskampf über die Bewertung von Georg Elser. Die Darstellung des "BRD-Systems" als verkommen bilde nicht den thematischen Schwerpunkt. Die Äußerungen blieben damit im Bereich bloßer Polemik.


Der Fall wurde an das Amtsgericht Hechingen zurückverwiesen, das nun neu entscheiden muss.  (© AP)



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"Bundesverfassungsgericht erklärt NPD-Plakataktion für rechtens"
Max Müller am 23.01.2012 - 14:58 Uhr:
Das Urteil habe ich gelesen.

Hier solltet Ihr mal richtig hinschauen und die Sätze genau lesen. Da stellt sich die Frage: Warum wird eine Bundesrepublik Deutschland getrennt vom Staat, also die BRD nicht als Staat bezeichnet? Die Sätze sind immer so gemacht das man von zweierlei sprich, einmal von einem Staat und einmal von einer BRD. Dies macht man auch innerhalb in den Sätzen. Siehe hierzu zum Beispiel die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht letzter Satz.

Also die BRD muss etwas anderes sein als ein Staat, da das Bundesverfassungsgericht dem Staat keine grundrechtlich gewährleisteten Ehrenschutz zukommen lässt.

Also die Sätze des Urteil richtig lesen, dann versteht ihr auch das Bundesverfassungsgericht.

Ach übrigens, sucht doch mal ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, aus dem hervorgeht das die BRD ein Staat sein soll.

Viel Spaß - ich habe keins gefunden.
net-tribune

AW: "Bundesverfassungsgericht erklärt NPD-Plakataktion für rechtens"
Alter am 21.01.2012 - 20:07 Uhr:
Da hat der Kommentator aber den Wesensgehalt der Grundrecht Meinungs- und Versammlungsfreiheit gründlich mißverstanden. Was soll denn Meinungsfreiheit für einen Wert haben, wenn man nur das sagen darf, was der Mehrheitsmeinung entspricht, oder was zumindest die Mehrheit "erträglich" findet?
Das Bundesverfassungsgericht ist oftmals der letzte Anker, der die Grundrechte hält. Das zu kritisieren, läßt eher auf heimliche Sympathie für einen gleichgeschalteten und gleichschaltenden Bevormundungsstaat schließen.

Und, Herr Storr: Wann haben Sie das letzte Mal grölende, springerbestiefelte Neonazis mit leicht entfremdeten Nazisymbolen (die wären nämlich verboten) durch die Straßen ziehen sehen? Sind das nicht eher ganz uralte Klischees, die Sie da benutzen?
net-tribune

"Bundesverfassungsgericht erklärt NPD-Plakataktion für rechtens"
Christian Storr am 21.01.2012 - 15:24 Uhr:
Angeblich ist die Bundesrepublik Deutschland eine wehrhafte Demokratie. Doch vor allem das Bundesverfassungsgericht (BVG) tut mit seiner mehr als fragwürdigen Rechtsprechung beim Thema Rechtsextremismus alles, um aus dieser wehrhaften Demokratie ein wert(e)- und hilfloses Staatsgefüge zu machen.

Nach Ansicht des BVG kommt dem Staat kein Ehrenschutz zu. Ach? Es geht nicht um Ehre, sondern um das Ansehen des Staates und damit verbunden um die Sicherstellung der staatlichen und rechtlichen Grundlagen.

Es geht um die Bewahrung der Staatsraison, die wiederum, als Gegenkonzept, besonders auf dem schrecklichen Treiben der menschenverachtenden Nazi-Barbarei begründet ist.
Selbstverständlich sind die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein sehr hohes Gut. Doch diese Freiheiten bestehen im Gesamtgefüge unseres Grundgesetzes nicht grenzenlos und dürfen erst recht nicht dazu führen, die Grundlagen, die diese Freiheiten erst schaffen, feindselig mit den Füßen zu treten, verächtlich zu machen und abschaffen zu wollen.

Wenn trotz des Volksverhetzungsparagraphen (§ 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch) hirnlose Glatzköpfe mit Springerstiefeln, abgewandeltem Hitlergruß und leicht entfremdeten Nazi-Symbolen aggressiv grölend und Minderheiten beschimpfend dank gerichtlicher Hilfe durch die Straßen ziehen, wenn der aufrechte Georg Elser mit gerichtlichem Segen mit RAF-Terroristen gleichgestellt und als Mörder diffamiert werden darf, wenn etwa die NPD ungestraft die „Ausgliederung aller Ausländer“ fordern darf, dann untergräbt das Bundesverfassungsgericht vorsätzlich den Kernbestand unseres Staatswesens und liefert diesen den Feinden unseres freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates aus.

Reichen die Parteiprogramme und Pamphlete, die im Internet massenhaft zu findenden Äußerungen und Videos etwa nicht aus, um die NPD zu verbieten? Ist es nicht unerträglich, dass eine solche Nazi-Partei bis heute Partei-Privilegien genießt und auch noch mit Steuergeldern finanziert wird? Ganz im Sinne der Auslegung der Meinungsfreiheit durch das BVG schließe ich: Traurig – aber wahrscheinlich stünde heute auch die NSDAP unter dem fürsorglichen Grundrechts-Schutz des höchsten deutschen Gerichts …
net-tribune

 

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