Bundesverfassungsgericht erklärt NPD-Plakataktion für rechtens
veröffentlicht am 20.01.2012

Das Bundesverfassungsgericht hat eine staatskritische Plakataktion der rechtsextremen NPD im Nachhinein für rechtens erklärt. In einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung wurde die Geldstrafe für eine NPD-Funktionärin aufgehoben, die als Verantwortliche für ein Flugblatt gegen den Hitler-Attentäter Georg Elser zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden war. Das Flugblatt mit einem kritischen Kommentar über den Staat sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilten die Karlsruher Richter.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine staatskritische Plakataktion der rechtsextremen NPD im Nachhinein für rechtens erklärt. In einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung wurde die Geldstrafe für eine NPD-Funktionärin aufgehoben, die als Verantwortliche für ein Flugblatt gegen den Hitler-Attentäter Georg Elser zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden war. Das Flugblatt mit einem kritischen Kommentar über den Staat sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilten die Karlsruher Richter.
Die NPD hatte 2008 nach der Premiere des Theaterstücks "Georg Elser – allein gegen Hitler" Flugblätter mit dem Titel "Georg Elser - Held oder Mörder?" verteilt. Da bei Elsers missglücktem Anschlag im Münchener Bürgerkeller 1939 acht Menschen ums Leben kamen, sei Elser ein Mörder und kein Vorbild, meinte die NPD. Wie sehr müsse "das BRD-System schon verkommen sein", wenn es solcher Vorbilder bedürfe, hieß es den Angaben zufolge auf dem Flugblatt. Weiter wurde die Frage gestellt, ob bald auch kommunistische RAF-Terroristen ebenso geehrt und die Opfer verhöhnt würden.
Das Flugblatt war von unbekannt gebliebenen Männern verteilt worden. Als presserechtliche Verantwortliche verurteilte das Amtsgericht Hechingen die NPD-Kreisfunktionärin wegen Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates. Den Staat als verkommenes BRD-System darzustellen und zu behaupten, Schüler würden zur Verehrung Elsers gezwungen, bedeute eine gravierende Verunglimpfung, argumentierte das Amtsgericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die gegen das Urteil erhobene Revision 2009 ab.
Eine Kammer des Ersten Senats erklärte nun die Verfassungsbeschwerde der NPD-Funktionärin für begründet. Da der Staat nicht wie ein Bürger Ehrenschutz genieße, sei die Schwelle zur Verunglimpfung erst dann überschritten, wenn Bestand, Funktionsfähigkeit oder das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet würden. Dies sei hier nicht der Fall.
Im Kern gehe es bei dem Flugblatt um einen Meinungskampf über die Bewertung von Georg Elser. Die Darstellung des "BRD-Systems" als verkommen bilde nicht den thematischen Schwerpunkt. Die Äußerungen blieben damit im Bereich bloßer Polemik.
Der Fall wurde an das Amtsgericht Hechingen zurückverwiesen, das nun neu entscheiden muss. (© AP)




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