Strafbefehl gegen Linke-Fraktionschef Hahn wegen Neonazi-Blockade

veröffentlicht am 18.01.2012


Wegen der Blockade eines Neonazi-Aufmarsches im Februar 2010 hat das Amtsgericht Dresden dem Vorsitzenden der sächsischen Linke-Fraktion, André Hahn, einen Strafbefehl in Höhe von 3.000 Euro zugestellt. Ihm wird vorgeworfen, in der sächsischen Landeshauptstadt einen rechten Aufmarsch vereitelt und damit eine grobe Störung verursacht zu haben, wie der Linke-Politiker am Mittwoch mitteilte.

 

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Dresden - Wegen der Blockade eines Neonazi-Aufmarsches im Februar 2010 hat das Amtsgericht Dresden dem Vorsitzenden der sächsischen Linke-Fraktion, André Hahn, einen Strafbefehl in Höhe von 3.000 Euro zugestellt. Ihm wird vorgeworfen, in der sächsischen Landeshauptstadt einen rechten Aufmarsch vereitelt und damit eine grobe Störung verursacht zu haben, wie der Linke-Politiker am Mittwoch mitteilte.


Hahn selbst bezeichnet den Vorwurf als "absurd" und will gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Mehr als 10.000 Menschen hatten am 13. Februar 2010 einen Aufmarsch der rechtsextremen "Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland" durch Dresden verhindert. Im Oktober 2011 hob der sächsische Landtag mit Stimmen von CDU, FDP und der rechtsextremen NPD die Immunität von Hahn auf.  (© AP)


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