Karlsruhe billigt weitgehende Privatisierung des Maßregelvollzugs

veröffentlicht am 18.01.2012


Im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter dürfen Vollzugsaufgaben wie etwa Zwangsmaßnahmen gegen Patienten auch Bediensteten privatisierter Träger übertragen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden.

 

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Karlsruhe - Im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter dürfen Vollzugsaufgaben wie etwa Zwangsmaßnahmen gegen Patienten auch Bediensteten privatisierter Träger übertragen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden.


Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der sich seit mehreren Jahren in der Außenstelle Gießen der Vitos Klinik für Psychiatrie im hessischen Haina befindet. Er hatte im April 2008 versucht, eine Stationstür zu öffnen und dabei randaliert. Daraufhin wurde er von pflegerischen Mitarbeitern der Klinik-GmbH gewaltsam in eine Beruhigungszelle eingeschlossen. Sein Anwalt sah darin einen Verstoß gegen die grundgesetzliche Bestimmung, wonach die Ausübung "hoheitsrechtlicher Befugnisse" in der Regel Beamten zu übertragen ist.  (© AP)


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