Karlsruhe urteilt über Privatisierung im Maßregelvollzug
veröffentlicht am 17.01.2012

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch (10.00 Uhr), inwieweit eine Privatisierung des Maßregelvollzugs für psychisch kranke Straftäter mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Karlsruher Richter klären konkret, ob Zwangsmaßnahmen gegen Maßregelpatienten von Mitarbeitern eines gemeinnützigen Unternehmens oder nur von Beamten vorgenommen werden dürfen.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch (10.00 Uhr), inwieweit eine Privatisierung des Maßregelvollzugs für psychisch kranke Straftäter mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Karlsruher Richter klären konkret, ob Zwangsmaßnahmen gegen Maßregelpatienten von Mitarbeitern eines gemeinnützigen Unternehmens oder nur von Beamten vorgenommen werden dürfen.
Der Zweite Senat entscheidet über die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der sich seit mehreren Jahren in der Außenstelle Gießen der Vitos Klinik für Psychiatrie im hessischen Haina befindet. Dort hatte er versucht, eine Stationstür zu öffnen und dabei randaliert. Daraufhin wurde er von pflegerischen Mitarbeitern der Klinik-GmbH gewaltsam in eine Beruhigungszelle eingeschlossen. Sein Anwalt sieht einen Verstoß gegen die grundgesetzliche Bestimmung, wonach die Ausübung "hoheitsrechtlicher Befugnisse" in der Regel Beamten zu übertragen ist. (© AP)
Lesen Sie auch: WSJ UPDATE: Adidas zeigt ehemalige Manager in Indien wegen Betrug an
Die Unregelmäßigkeiten bei seiner indischen Tochtergesellschaft gewinnen für den deutschen Sportartikelhersteller Adidas an Brisanz. Der Konzern stellte wegen finanzieller und geschäftlicher Fehler bei seiner Tochter Reebok India Strafanzeige gegen deren ehemaligen Geschäftsführer und einen weiteren hochrangigen Manager. zur Nachricht >>




Mehr wissen: Der Maßregelvollzug
Karlsruhe billigt weitgehende Privatisierung des Maßregelvollzugs
Karlsruhe billigt weitgehende Privatisierung des Maßregelvollzugs

