Haftbefehl gegen Dachauer Todesschützen erlassen

veröffentlicht am 12.01.2012


Einen Tag nach den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt hat ein Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen Mordes gegen den Täter erlassen. Der 54-jährige Dachauer Transportunternehmer sitzt nun in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in Untersuchungshaft, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II am Donnerstag auf dapd-Anfrage sagte. Der Mann schweige weiterhin zur Tat.

 

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München - Einen Tag nach den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt hat ein Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen Mordes gegen den Täter erlassen. Der 54-jährige Dachauer Transportunternehmer sitzt nun in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in Untersuchungshaft, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II am Donnerstag auf dapd-Anfrage sagte. Der Mann schweige weiterhin zur Tat.


Der 54-Jährige hatte am Mittwoch während der Urteilsverkündung gegen ihn im Dachauer Amtsgericht eine Pistole gezogen und mehrere Schüsse abgefeuert. Der 31-jährige Staatsanwalt wurde von drei Kugeln getroffen und starb eine Stunde später in einem Krankenhaus. Dem Täter wird zudem versuchter Mord vorgeworfen, weil er zunächst auf einer Richter gezielt hatte.  (© AP)


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