Verkauf von Bahnimmobilien ohne Parlament möglich

veröffentlicht am 28.12.2011


Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Bundestag keine Zustimmung geben, wenn die Deutsche Bahn Immobilien verkauft. Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wurde die Organklage der Linkspartei für unzulässig erklärt.

 

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Karlsruhe - Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Bundestag keine Zustimmung geben, wenn die Deutsche Bahn Immobilien verkauft. Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wurde die Organklage der Linkspartei für unzulässig erklärt.


Die Bundesregierung hatte dem Verkauf von Bahnimmobilien an ein Konsortium Ende 2007 ohne vorherigen Parlamentsbeschluss zugestimmt. Der Verkauf war lediglich im Verkehrsausschuss beraten worden.


Die Karlsruher Richter entschieden jetzt, ein Beteiligungsrecht des Bundestages komme unter keinem Gesichtspunkt in Betracht.  (© AP)



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