Haftstrafe für Mutter des verhungerten Robin auf acht Jahre erhöht

veröffentlicht am 12.08.2009


Im zweiten Prozess um den qualvollen Hungertod des zweijährigen Robin aus Kirchberg in Sachsen hat das Landgericht Chemnitz die Mutter am Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach die 25-jährige Yvonne E. des Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener schuldig, berücksichtigte aber wegen einer Persönlichkeitsstörung eine verminderte Schuldfähigkeit.

 

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Chemnitz - Im zweiten Prozess um den qualvollen Hungertod des zweijährigen Robin aus Kirchberg in Sachsen hat das Landgericht Chemnitz die Mutter am Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach die 25-jährige Yvonne E. des Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener schuldig, berücksichtigte aber wegen einer Persönlichkeitsstörung eine verminderte Schuldfähigkeit.


Im ersten Prozess hatte das Landgericht Zwickau die Mutter am 3. Juli 2008 zu fünfeinhalb Jahren wegen Kindesaussetzung verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte damit Erfolg; sie hatte damals acht Jahre und drei Monate Haft wegen Aussetzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener gefordert.


Die Mutter hatte ihren kranken Sohn kurz vor Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein in seinem Gitterbett zurückgelassen und mit ihrem vierjährigen Sohn einen Chat-Partner in Hagenow (Mecklenburg-Vorpommern) besucht. Die damals 23-Jährige legte ihm lediglich ein paar Kekse und eine Flasche hin, obwohl er die gar nicht mehr halten konnte. Als sie an Heiligabend heimkehrte, sah sie, dass es dem Kind sehr schlecht ging. Einen Arzt benachrichtigte sie aber erst, als Robin schon nicht mehr atmete. Am 26. Dezember 2007 starb er.


Yvonne E. hatte erklärt, sie habe Angst gehabt, dass das Jugendamt ihr das Kind wegnehmen würde. Ihre damals sechs Jahre alte Tochter lebte schon bei Pflegeeltern. Die Familie wurde von Sozialarbeitern betreut, die ihr noch am 20. Dezember Lebensmittel und Getränke gebracht hatten. Der Vater der zwei Jungen war damals im Gefängnis.


Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger sagte, als dreifache Mutter habe die Angeklagte wissen müssen, wie sie mit einem kränkelnden Kind umzugehen hätte. Allerdings habe sie sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden, weil sie zu jenem Zeitpunkt gerade der Adoption ihrer Tochter zugestimmt hatte.


Dabei habe die Angeklagte eigentlich nach Geborgenheit und einer intakten Familie gesucht. «Geborgenheit und Anerkennung hat sie im Chat gefunden bei ihr fremden Menschen», sagte Herberger. Dies habe sie schließlich auch veranlasst, nach Hagenow zu fahren, wo sie einen Chat-Bekannten persönlich kennenlernen wollte.


«Zum Zeitpunkt des Verlassens ihres Kindes hat sie in Kauf genommen, dass Robin stirbt», erklärte die Richterin. Allerdings habe Yvonne E. während des Verfahrens ein hohes Maß an Reue und Schuldeingeständnis gezeigt. Die Tötungshandlung an ihrem Kind könne sie offenbar bis heute nicht nachvollziehen und bislang auch nicht ansatzweise verarbeiten. Yvonne E. nahm das Urteil weinend an.


Oberstaatsanwalt Holger Illing hatte achteinhalb Jahre gefordert. Die Verteidigung schloss sich dem Antrag an. «Das Kind hatte keine Chance», sagte Illing. Die Mutter habe erkennen müssen, dass er vor ihrer Abreise nicht ausreichend Nahrung und Getränke zu sich genommen hatte. Insgesamt neun Tage lang habe sie nichts getan, um das Problem in den Griff zu bekommen.


Verteidiger Michael Windisch verwies auf die Bemühungen von Yvonne E., eine Betreuung für ihren kleinen Sohn zu organisieren. «Das tut man doch nicht, wenn man ein Kind umbringen will.» Sie werde nach der Haft eine stationäre psychiatrische Behandlung brauchen. Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden, weil alle auf Rechtsmittel verzichteten.  (© AP)



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