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12. August 2009
Haftstrafe für Mutter des verhungerten Robin auf acht Jahre erhöht
Chemnitz - Im zweiten Prozess um den qualvollen Hungertod des zweijährigen Robin aus Kirchberg in Sachsen hat das Landgericht Chemnitz die Mutter am Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach die 25-jährige Yvonne E. des Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener schuldig, berücksichtigte aber wegen einer Persönlichkeitsstörung eine verminderte Schuldfähigkeit.
Im ersten Prozess hatte das Landgericht Zwickau die Mutter am 3. Juli 2008 zu fünfeinhalb Jahren wegen Kindesaussetzung verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte damit Erfolg; sie hatte damals acht Jahre und drei Monate Haft wegen Aussetzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener gefordert.
Die Mutter hatte ihren kranken Sohn kurz vor Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein in seinem Gitterbett zurückgelassen und mit ihrem vierjährigen Sohn einen Chat-Partner in Hagenow (Mecklenburg-Vorpommern) besucht. Die damals 23-Jährige legte ihm lediglich ein paar Kekse und eine Flasche hin, obwohl er die gar nicht mehr halten konnte. Als sie an Heiligabend heimkehrte, sah sie, dass es dem Kind sehr schlecht ging. Einen Arzt benachrichtigte sie aber erst, als Robin schon nicht mehr atmete. Am 26. Dezember 2007 starb er.
Yvonne E. hatte erklärt, sie habe Angst gehabt, dass das Jugendamt ihr das Kind wegnehmen würde. Ihre damals sechs Jahre alte Tochter lebte schon bei Pflegeeltern. Die Familie wurde von Sozialarbeitern betreut, die ihr noch am 20. Dezember Lebensmittel und Getränke gebracht hatten. Der Vater der zwei Jungen war damals im Gefängnis. weiterlesen >>

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