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Wieder Baustopp für "Stuttgart 21"-Baustelle

veröffentlicht am 16.12.2011


Die Arbeiten am Grundwassermanagement der "Stuttgart 21"-Baustelle dürfen vorerst nicht fortgesetzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen vorläufigen Baustopp für die Baumaßnahmen verhängt. Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene Umplanung des Grundwassermanagements sei rechtswidrig und nicht vollziehbar, teilte der VGH am Freitag in Mannheim mit.

 

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Mannheim - Die Arbeiten am Grundwassermanagement der "Stuttgart 21"-Baustelle dürfen vorerst nicht fortgesetzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen vorläufigen Baustopp für die Baumaßnahmen verhängt. Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene Umplanung des Grundwassermanagements sei rechtswidrig und nicht vollziehbar, teilte der VGH am Freitag in Mannheim mit. Er gab damit einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) statt.


In dem Rechtsstreit ging es um Änderungen am Grundwassermanagement der Baustelle. Nach Ansicht des BUND wurden bei der Planungsänderung naturschutzrechtliche Belange nicht ausreichend geprüft. Dabei ging es insbesondere um das Vorkommen einer seltenen Käferart, des unter Schutz stehenden Juchtenkäfers, im mittleren Schlossgarten. Zudem sah der BUND sein Beteiligungsrecht verletzt.


Der VGH urteilte, das Eisenbahn-Bundesamt hätte die Frage prüfen müssen, welche naturschutzrechtlichen Folgen die Bauarbeiten insbesondere für die vom Juchtenkäfer besiedelten Bäume haben. In diesem Zusammenhang hätte das Eisenbahn-Bundesamt den BUND im Planänderungsverfahren beteiligen müssen.


Den Antrag des BUND, den Bescheid zur Planänderung ganz aufzuheben, lehnten die Richter allerdings ab. Das Eisenbahn-Bundesamt habe die Möglichkeit, den festgestellten Mangel unter Beteiligung des BUND in einem ergänzenden Verfahren zu beheben, hieß es zur Begründung.


Das Gericht hatte Anfang Oktober schon einmal einen vorläufigen Baustopp angeordnet, den das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde jedoch durch einen angeordneten Sofortvollzug außer Kraft gesetzt hatte.  (© AP)



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