Staatsrechtler: Neuer Glücksspielstaatsvertrag ist verfassungswidrig
veröffentlicht am 13.12.2011

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat die geplanten Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages als verfassungswidrig kritisiert. Diese führten dazu, dass einzelne Länder oder eine Minderheit von Ländern von der Mehrheit verpflichtet würden, Maßnahmen zu treffen oder hinzunehmen, denen sie nicht zugestimmt hätten, schreibt der Jurist in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe). "Dieser Regelungsvorschlag ist verfassungswidrig", schreibt Degenhart.
Düsseldorf - Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat die geplanten Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages als verfassungswidrig kritisiert. Diese führten dazu, dass einzelne Länder oder eine Minderheit von Ländern von der Mehrheit verpflichtet würden, Maßnahmen zu treffen oder hinzunehmen, denen sie nicht zugestimmt hätten, schreibt der Jurist in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe). "Dieser Regelungsvorschlag ist verfassungswidrig", schreibt Degenhart.
Die Regierungschefs der Länder beraten am Donnerstag auf der Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin erneut über den Entwurf eines geänderten Glücksspielstaatsvertrages. (© AP)
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