Mehr wissen: Die Ergebnisse des Runden Tischs "Sexueller Kindesmissbrauch"

veröffentlicht am 30.11.2011


Der Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" legte am Mittwoch in Berlin seinen Abschlussbericht vor. Wichtigster Punkt darin ist die Unterstützung von Menschen, die in der Vergangenheit Opfer von Missbrauch wurden. Ihnen soll "rasch und unbürokratisch" zum Beispiel bei Therapien geholfen werden, wenn die "sozialen Leistungssysteme" wie die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernehmen.

 

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Berlin - Der Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" legte am Mittwoch in Berlin seinen Abschlussbericht vor. Wichtigster Punkt darin ist die Unterstützung von Menschen, die in der Vergangenheit Opfer von Missbrauch wurden. Ihnen soll "rasch und unbürokratisch" zum Beispiel bei Therapien geholfen werden, wenn die "sozialen Leistungssysteme" wie die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernehmen. Hierfür stellt der Bund 50 Millionen Euro zur Verfügung, weitere 50 Millionen Euro sollen die Länder stellen. Eine zentrale Clearingstelle soll die Ansprüche prüfen.


Anfang 2012 sollen das Gesetz zur Stärkung der Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs und das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft treten. Schadenersatzansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verjähren in Zukunft erst nach 30 Jahren, frühestens mit dem 51. Lebensjahr des Opfers. Der Opferschutz im Strafprozess soll weiter gestärkt werden.


Sexuelle Gewalt soll als Forschungsthema deutlich ausgebaut werden und eine Sensibilisierung der Gesellschaft durch Kampagnen erreicht werden. Pädagogisches Personal soll besser geschult werden.


Der Runde Tisch will sich in einem Jahr erneut treffen und die Umsetzung der Beschlüsse bewerten.  (© AP)



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