Semestergebühren werden in Kindergeldberechnung komplett einbezogen
veröffentlicht am 30.11.2011

Gute Nachrichten für Eltern von Studenten: Die Semestergebühren werden in die Berechnung des Kindergelds vollständig einbezogen, wie der Bundesfinanzhof entschied. Damit haben auch Eltern von Studenten, deren Einkommen knapp über der Jahresobergrenze von 8.004 Euro liegt, ein Recht auf den Zuschuss.
München - Gute Nachrichten für Eltern von Studenten: Die Semestergebühren werden in die Berechnung des Kindergelds vollständig einbezogen, wie der Bundesfinanzhof entschied. Damit haben auch Eltern von Studenten, deren Einkommen knapp über der Jahresobergrenze von 8.004 Euro liegt, ein Recht auf den Zuschuss.
Wie der Bundesfinanzhof am Mittwoch mitteilte, können die Kosten für die Semestergebühren als "ausbildungsbedingter Mehrbedarf" komplett vom Einkommen abgezogen werden. Das gelte auch, wenn der Student dadurch private Vorteile wie ein Semesterticket erlangt. Entscheidend sei, dass die Gebühren zwingend gezahlt werden müssten.
Aktenzeichen: III R 38/08 (© AP)




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