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31. Juli 2009
Bundesverfassungsgericht weist Vorlage zur Wehrpflicht ab
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage abgewiesen, in der die Wehrpflicht als verfassungswidrig beurteilt wird. Die Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln, in der ein Verstoß gegen die Wehrgerechtigkeit angeführt wird, ist nach der Entscheidung der Bundesverfassungsrichter nicht ausreichend begründet. Inhaltlich nahm die Kammer in ihrem einstimmigen Beschluss, der am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde, nicht zur Frage der Wehrgerechtigkeit Stellung.
Beanstandet wurde unter anderem, dass das Verwaltungsgericht Köln die Zahl der eingezogenen Wehrpflichtigen mit der Gesamtzahl der Männer dieses Jahrgangs verglichen hatte. Die Zahl der Zivildienstleistenden wurde dabei nicht berücksichtigt. Damit habe sich das Verwaltungsgericht nicht damit auseinandergesetzt, dass die Wehrpflicht auch durch die Zivildienstleistenden erfüllt wird, erklärte die Kammer in ihrem einstimmigen Beschluss.
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