Mehr Arbeit für den Vermittlungsausschuss
veröffentlicht am 25.11.2011

Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern bekommt noch mehr Arbeit. Der Bundesrat beauftragte das Gremium am Freitag damit, Kompromisse zum Abfallrecht und zum Telekommunikationsgesetz zu finden. Auch das Kinderschutzgesetz wird voraussichtlich bald auf der Tagesordnung der Vermittler landen; die Länder stoppten die Vorlage von Familienministerin Kristina Schröder (CDU).
Berlin - Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern bekommt noch mehr Arbeit. Der Bundesrat beauftragte das Gremium am Freitag damit, Kompromisse zum Abfallrecht und zum Telekommunikationsgesetz zu finden. Auch das Kinderschutzgesetz wird voraussichtlich bald auf der Tagesordnung der Vermittler landen; die Länder stoppten die Vorlage von Familienministerin Kristina Schröder (CDU). Immerhin sorgte der Bundesrat auch für eine Entlastung des Gremiums und bestätigte das Vermittlungsergebnis zu den Fördermaßnahmen am Arbeitsmarkt.
Die Ergebnisse der 890. Bundesratssitzung im Überblick:
RECHTSTERRORISMUS: Zum Auftakt seiner Sitzung verurteilte der Bundesrat in einer gemeinsamen Erklärung die Morde an neun ausländischen Kleinunternehmern und einer Polizistin. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, erneut ein Verbot der rechtsextremen NPD zu prüfen. Zudem äußerten die Länder in der Erklärung Zweifel am Zusammenwirken der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene. Daher solle die Einführung einer Verbunddatei Rechtsextremismus und eines Abwehrzentrums Rechtsextremismus geprüft werden.
KINDERSCHUTZGESETZ: Das geplante Gesetz zum Kinderschutz tritt erst einmal nicht in Kraft. Die Länder stoppten den Gesetzentwurf, mit dem Kinder und Jugendliche besser vor Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch geschützt werden sollten. Sie fordern vor allem mehr Geld für den präventiven Kinderschutz. Ministerin Schröder kündigte bereits an, dass die Regierung den Vermittlungsausschuss anrufen werde.
WARTESCHLEIFEN: Verzögerungen gibt es auch bei der geplanten Abschaffung kostenpflichtiger Warteschleifen. Der Bundesrat verlangte am Freitag eine komplette Überarbeitung des Entwurfs des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und rief den Vermittlungsausschuss an. Die Kritik der Länder richtet sich nicht gegen die Warteschleifen, sondern gegen andere Aspekte des Gesetzentwurfs.
ABFALLRECHT: Ebenfalls in den Vermittlungsausschuss wurde das Abfallrecht verwiesen. Die Länder kritisieren insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Gleichwertigkeitsprüfung bei gewerblichen Abfallsammlungen, da sie Nachteile für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger befürchten.
ARBEITSMARKT: Abgeschlossen wurde hingegen das Vermittlungsverfahren zur Reform am Arbeitsmarkt. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der unter anderem vorsieht, die Förderung der Einstiegsqualifizierung für Jugendliche dauerhaft zu erhalten. Insgesamt wird die Zahl der Fördermaßnahmen reduziert. Nicht durchsetzen konnten sich die Länder mit der Forderung, den Gründungszuschuss für Arbeitslose in der jetzigen Form zu erhalten.
VERFASSUNGSGERICHT: Peter Müller wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Bundesrat wählte den früheren saarländischen Ministerpräsidenten einstimmig zum Nachfolger des scheidenden Richters Udo Di Fabio. Gewählt wurde außerdem Sibylle Kessal-Wulf, die Rudolf Mellinghoff nachfolgt, der jüngst zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt wurde. Beide müssen offiziell noch von Bundespräsident Christian Wulff ernannt werden.
KOMMUNALFINANZEN: Die Kommunen werden finanziell vom Bund entlastet. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zu, das vorsieht, dass der Bund schrittweise die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Im kommenden Jahr soll der Bund für 45 Prozent der Ausgaben aufkommen anstatt wie bisher für 16 Prozent. Vereinbart wurde die Umverteilung der Kosten bei der Hartz-IV-Reform im Frühjahr.
FAMILIENPFLEGEZEIT: Arbeitnehmer haben es künftig leichter, ihren Beruf und die Pflege von Angehörigen unter einen Hut zu bringen. Der Bundesrat ließ das Gesetz zur Familienpflegezeit passieren, das vorsieht, dass Beschäftigte zur Pflege eines Angehörigen ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren können. Hierfür ist ein Lohnausgleich vorgesehen.
ANTI-TERROR-GESETZE: Verfassungsschützer können auch in Zukunft auf Bank- und Flugdaten von Terrorverdächtigen zugreifen. Der Bundesrat ließ das Bundesverfassungsschutzgesetz passieren, das eine Verlängerung der Anti-Terror-Regelung um weitere vier Jahre vorsieht. Eigentlich wären die Regelungen im Januar 2012 ausgelaufen.
BUNDESWEHR: Verwundete Soldaten erhalten künftig höhere Entschädigungen. Der Bundesrat ließ ein Gesetz passieren, das neben höheren Entschädigungssummen auch eine Senkung der Schwelle für die Übernahme zum Berufssoldaten vorsieht. Künftig können verwundete Zeitsoldaten schon ab einem Schädigungsgrad von 30 Prozent in ein dauerhaftes Berufsverhältnis übernommen werden.
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: Eine bislang befristete Regelung, wonach die Unternehmen die Umsatzsteuer erst dann zahlen müssen, wenn sie selbst Geld für die jeweilige Rechnung bekommen haben, gilt nun dauerhaft. Ursprünglich gab es diese Möglichkeit nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 250.000 Euro. Seit Sommer 2009 liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Der Bundesrat stimmte dem Vorhaben zu, die eigentlich geplante Befristung bis Ende dieses Jahres aufzuheben.
UNTERNEHMENSINSOLVENZEN: Die wirtschaftliche Sanierung von Unternehmen wird vereinfacht. Der Bundesrat ließ am Freitag ein Gesetz passieren, wonach Gläubiger unter anderem einen stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters erhalten sollen. Das Insolvenzplanverfahren soll ausgebaut und gestrafft werden. Künftig sollen Schuldner schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Möglichkeit haben, einen Sanierungsplan innerhalb von drei Monaten im Rahmen eines sogenannten Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung auszuarbeiten.
GRAUER KAPITALMARKT: Unseriöse und unqualifizierte Finanzberater sollen bei potenziellen Anlegern künftig nicht mehr so leichtes Spiel haben. Der Bundesrat ließ am Freitag ein Gesetz zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts passieren. Dadurch werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im unregulierten Grauen Markt ausgedehnt.
WILDTIERVERBOT IN ZIRKUSSEN: Der Bundesrat fordert ein Haltungsverbot von Wildtieren im Zirkus. Die Länderkammer stimmte am Freitag einem Entschließungsantrag der Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz zu, wonach das Halten von Tieren wildlebender Arten in Zirkusbetrieben verboten werden soll. Die Bundesregierung soll hierfür eine Verordnung vorlegen.
DOPPELPASS: Gescheitert ist hingegen der Neuanlauf zur Einführung des sogenannten Doppelpasses. Der Gesetzentwurf der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Berlin und Brandenburg zur Abschaffung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht erhielt im Bundesrat keine Mehrheit. Die Bundesländer hatten gefordert, dass Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft diese auch als Erwachsene behalten dürfen. (© AP)




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