Höheres Elterngeld für Berufstätige verfassungsgemäß
veröffentlicht am 24.11.2011

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Berufstätige nach Geburt eines Kindes ein höheres Elterngeld erhalten als Nicht-Erwerbstätige. Die Verfassungsbeschwerde einer Hausfrau mit fünf Kindern blieb am Donnerstag ohne Erfolg.
Karlsruhe/Berlin - Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Berufstätige nach Geburt eines Kindes ein höheres Elterngeld erhalten als Nicht-Erwerbstätige. Die Verfassungsbeschwerde einer Hausfrau mit fünf Kindern blieb am Donnerstag ohne Erfolg.
Zur Begründung hieß es, das Elterngeld solle die Entscheidung für eine Verbindung von Beruf und Familie begünstigen und dem Verzicht Berufstätiger auf Kinder entgegenwirken. Deshalb verstoße die Ausgestaltung des Elterngelds als Lohnersatz nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Die Mutter, die 2007 ihr fünftes Kind zur Welt brachte, erhält nur den Mindestsatz von 300 Euro monatlich als Elterngeld. Berufstätige erhalten nach der Geburt eines Kindes dagegen 67 Prozent ihres Einkommens des Vorjahres, beziehungsweise maximal 1800 Euro. Hierin sah die fünffache Mutter, die sich allein der Kindererziehung widmet während ihr Ehemann arbeitet, eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.
Die Frau war mit ihrer Klage bereits vor den Sozialgerichten gescheitert. Eine Kammer des Ersten Senats nahm nun auch ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Zur Begründung heißt es, mit dem Elterngeld habe der Gesetzgeber auf die Tatsache reagieren wollen, dass sich Männer und Frauen immer seltener und immer später für Kinder entscheiden. Das Elterngeld solle die Entscheidung für Beruf und Familie begünstigen.
Die Einkommensunterschiede zwischen Paaren ohne und solchen mit Kindern sollten abgemildert werden. Eltern mit mittlerem Einkommen, wie sie gerade in den frühen Berufsjahren üblich seien, würden überproportional gefördert. Da die Höchstgrenze auf 1.800 Euro festgelegt sei, profitierten Eltern mit hohem Einkommen dagegen weniger.
Es sei nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber gerade bei jüngeren Berufstätigen spezielle Hindernisse für die Familiengründung sah und deshalb gerade hier Anreize schuf, hieß es weiter. Dass das Elterngeld je nach früherem Einkommen höher und niedriger ausfalle, sei angesichts dieser Zielsetzung hinzunehmen. Außerdem würden auch vor der Geburt nicht-erwerbstätige Mütter die Mindestförderung erhalten.
Schließlich diene das Elterngeld auch der Überwindung überkommender Rollenvorstellungen. Durch Vätermonate und Einkommensersatz solle die partnerschaftliche Teilhabe an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben gestärkt werden. Der Gesetzgeber habe seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten. (© AP)




Höheres Elterngeld für Berufstätige verfassungsgemäß
Höheres Elterngeld für Berufstätige verfassungsgemäß
Jeder zehnte deutsche Berufstätige sieht sich kurz vor dem Burnout
Jeder zehnte deutsche Berufstätige sieht sich kurz vor dem Burnout

