Berufungsgericht bestätigt Obamas Gesundheitsreform
veröffentlicht am 09.11.2011

Ein weiteres Berufungsgericht hat die von US-Präsident Barack Obamas angestoßene Gesundheitsreform bestätigt. In einer kurzer Erklärung teilte das Berufungsgericht in Washington am Dienstag mit, dass es die Reform für verfassungskonform halte. Das Gericht wies damit die Klage einer christlichen Gruppe zurück, die beanstandet hatte, es sei nicht mit der Verfassung zu vereinbaren, wenn alle Bürger zum Abschluss einer Gesundheitsversicherung gezwungen würden.
Washington - Ein weiteres Berufungsgericht hat die von US-Präsident Barack Obamas angestoßene Gesundheitsreform bestätigt. In einer kurzer Erklärung teilte das Berufungsgericht in Washington am Dienstag mit, dass es die Reform für verfassungskonform halte. Das Gericht wies damit die Klage einer christlichen Gruppe zurück, die beanstandet hatte, es sei nicht mit der Verfassung zu vereinbaren, wenn alle Bürger zum Abschluss einer Gesundheitsversicherung gezwungen würden. Die Reform ist bereits mehrfach Gegenstand von Klagen vor US-Berufungsgerichten gewesen. Während einige Gerichte sie bestätigten, urteilten andere, sie sei verfassungswidrig. Entscheiden muss nun der Oberste Gerichtshof. (© AP)
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