Zertifikate-Geschädigte erstreiten serienweise Geld-zurück-Urteile
veröffentlicht am 26.07.2009

Hoffnung für geprellte Anleger: Allein in den vergangenen drei Monaten haben Besitzer wertloser Zerfitikate zehn Prozesse gegen Banken wegen Falschberatung gewonnen - und die Rückzahlung verlorener Gelder, teilweise von über 100.000 Euro, erstritten. Tausende Anleger kämpfen erfolgreich außergerichtlich um Vergleichslösungen. Viele bekommen so wenigstens einen Teil ihrer Verluste zurück.
München - Hoffnung für geprellte Anleger: Allein in den vergangenen drei Monaten haben Besitzer wertloser Zerfitikate zehn Prozesse gegen Banken wegen Falschberatung gewonnen - und die Rückzahlung verlorener Gelder, teilweise von über 100.000 Euro, erstritten. Tausende Anleger kämpfen erfolgreich außergerichtlich um Vergleichslösungen. Viele bekommen so wenigstens einen Teil ihrer Verluste zurück. Zudem hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die Haftungsschraube für Banken empfindlich angezogen (Aktenzeichen: XI ZR 586/06).
«In der aktuellen Rechtssprechung wird eine klare Tendenz zur Stärkung der Anleger- und Verbraucherrechte deutlich», freut sich Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Noch seien viele Urteile allerdings nicht rechtskräftig, einige Fälle würden erst in zwei bis drei Jahren beim Bundesgerichtshof landen, gibt Annabel Oelmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, zu bedenken. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt die Zahl der geschädigten Kleinanleger auf bundesweit rund 40.000, den Schaden auf ein Volumen von rund 692 Millionen Euro.
Die Interessengemeinschaft der Lehman-Geschädigten sieht in der Erfolgsserie der vergangenen Monate ein wichtiges «Signal» für Hunderte weitere Verfahren, die noch anhängig sind. Frankfurt, Hamburg, Potsdam, Chemnitz, Rottweil: In diesen Städten entschieden die Gerichte seit April zum Teil mehrfach zugunsten der geprellten Investoren, wie die Organisation auf ihrer Webseite (www.lehman-zertifikateschaden.biz) aufzählt.
Anlegeranwalt Andreas Tilp, der das BGH-Urteil erstritt, meint gar: «Banken drohen jetzt Schadenersatzprozesse für Verfehlungen der letzten 30 Jahre.» Der BGH stellte erstmals klar, dass beim Verkauf von Wertpapieren aller Art, bei denen Kickbacks, also verdeckte Provisionen, flossen, die Bank beweisen muss, keinen vorsätzlichen Beratungsfehler begangen zu haben. Bisher hatte der Kunde eine Beweislast.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Banken und Berater zur Rechenschaft zu ziehen: Den außergerichtlichen Weg oder den Gang vor Gericht. Anlaufstelle Nummer eins sind die Banken. Einige Lehman-Anleger haben bereits Ausgleichzahlungen erhalten, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erläutert. So zahlte etwa die Hamburger Sparkasse (Haspa) bis März freiwillig rund 9,5 Millionen Euro an etwa 1.000 Käufer der inzwischen wertlosen Zertifikate.
Wichtig: Die Frist, mögliche Ansprüche geltend zu machen, beträgt drei Jahre nach dem Kauf der Papiere. Danach kann ein Fall verjährt sein.
Scheitert die Einigung mit der Bank, steht noch der Gang zu Verbraucher- und Anlegerschutzgemeinschaften offen. Letztere setzen häufig auf die Ombudsmänner der Geldinstitute, um außergerichtliche Vergleiche zu erkämpfen. «Das geht schnell, ist kostenfrei und gut für die, die weder Rechtsschutzversicherung noch Zeit und Geld für eine langwierige Klage haben», sagt DSW-Sprecher Marco Cabras. Privatkunden können sich auch direkt hinwenden (www.test.de/bankschlichtungsstellen). Allerdings gibt es dann nur Teilbeträge zurück.
Käufer von Citibank-Lehman-Zertifikaten sollten sich mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Verbindung setzen. Die Citibank hat bisher mehr als 1.500 Anlegern Entschädigungsangebote gemacht und rund 27 Millionen Euro dafür bereitgestellt. In Aussicht stehen Rückzahlungen zwischen 30 und 80 Prozent des ursprünglichen Kaufwerts.
«Bei manchen Fällen lohnt es sich, auch gleich zu klagen», sagt Lothar Gries von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Stehen die Chancen vor Gericht sehr gut, sollte man gut rechtsschutzversichert sein oder das nötige Geld mitbringen. «Eine Garantie zu gewinnen hat man nie», betont Oelmann. (© AP)




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