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26. Juli 2009
Zertifikate-Geschädigte erstreiten serienweise Geld-zurück-Urteile
München - Hoffnung für geprellte Anleger: Allein in den vergangenen drei Monaten haben Besitzer wertloser Zerfitikate zehn Prozesse gegen Banken wegen Falschberatung gewonnen - und die Rückzahlung verlorener Gelder, teilweise von über 100.000 Euro, erstritten. Tausende Anleger kämpfen erfolgreich außergerichtlich um Vergleichslösungen. Viele bekommen so wenigstens einen Teil ihrer Verluste zurück. Zudem hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die Haftungsschraube für Banken empfindlich angezogen (Aktenzeichen: XI ZR 586/06).
«In der aktuellen Rechtssprechung wird eine klare Tendenz zur Stärkung der Anleger- und Verbraucherrechte deutlich», freut sich Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Noch seien viele Urteile allerdings nicht rechtskräftig, einige Fälle würden erst in zwei bis drei Jahren beim Bundesgerichtshof landen, gibt Annabel Oelmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, zu bedenken. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt die Zahl der geschädigten Kleinanleger auf bundesweit rund 40.000, den Schaden auf ein Volumen von rund 692 Millionen Euro.
Die Interessengemeinschaft der Lehman-Geschädigten sieht in der Erfolgsserie der vergangenen Monate ein wichtiges «Signal» für Hunderte weitere Verfahren, die noch anhängig sind. Frankfurt, Hamburg, Potsdam, Chemnitz, Rottweil: In diesen Städten entschieden die Gerichte seit April zum Teil mehrfach zugunsten der geprellten Investoren, wie die Organisation auf ihrer Webseite (www.lehman-zertifikateschaden.biz) aufzählt.
Anlegeranwalt Andreas Tilp, der das BGH-Urteil erstritt, meint gar: «Banken drohen jetzt Schadenersatzprozesse für Verfehlungen der letzten 30 Jahre.» Der BGH stellte erstmals klar, dass beim Verkauf von Wertpapieren aller Art, bei denen Kickbacks, also verdeckte Provisionen, flossen, die Bank beweisen muss, keinen vorsätzlichen Beratungsfehler begangen zu haben. Bisher hatte der Kunde eine Beweislast. weiterlesen >>

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