Verbraucherschützer fordern Benzol-Grenzwert für Getränke

veröffentlicht am 25.07.2009


Verbraucherschützer fordern einen gesetzlichen Benzol-Grenzwert für Lebensmittel und Erfrischungsgetränke. Bei einer bundesweiten Lebensmittelkontrolle wurde nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen in 79 von 220 Erfrischungsgetränken die Chemikalie gefunden. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, besteht zwar kein akutes Gesundheitsrisiko, allerdings würden Langzeitschäden nicht ausgeschlossen.

 

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Leipzig - Verbraucherschützer fordern einen gesetzlichen Benzol-Grenzwert für Lebensmittel und Erfrischungsgetränke. Bei einer bundesweiten Lebensmittelkontrolle wurde nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen in 79 von 220 Erfrischungsgetränken die Chemikalie gefunden. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, besteht zwar kein akutes Gesundheitsrisiko, allerdings würden Langzeitschäden nicht ausgeschlossen.


Die Konservierungsstoffe Benzoesäure (E 210) oder Natriumbenzoat (E 211) dürfen Lebensmitteln zwar zugesetzt werden, um die Haltbarkeit zu verlängern. In Verbindung mit Vitamin C kann allerdings gesundheitsschädliches Benzol entstehen.


Bei Einhaltung der sogenannten guten Herstellungspraxis oder durch Veränderung des Konservierungsverfahrens sei es möglich, Getränke mit deutlich weniger Benzol herzustellen, erklären die Verbraucherschützer. Sie raten Käufern zur gründlichen Kontrolle der Zutatenlisten. Der Gesetzgeber sollte für Lebensmittel und Getränke einen Benzol-Grenzwert festzulegen, der sich an der «guten Herstellungspraxis» orientiert.  (© AP)



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