Gericht klärt Jodelstreit ums Kufsteinlied
veröffentlicht am 23.07.2009

Ist der Jodler «Holla-rä-di-ri di-ri» im berühmten Kufsteinlied ein «kreatives Überschreiten des Dagewesenen»? Nein, hat das Landgericht München am Donnerstag entschieden und die Urheberrechte am ganzen Kufsteinlied samt Jodler den Erben des Tiroler Komponisten Karl Ganzer zugesprochen. Der Münchner Musikverleger Egon Frauenberger hatte die Erfindung des Jodlers 2001 für sich reklamiert und dafür jährlich gut 30.000 Euro GEMA-Gebühren kassiert.
München - Ist der Jodler «Holla-rä-di-ri di-ri» im berühmten Kufsteinlied ein «kreatives Überschreiten des Dagewesenen»? Nein, hat das Landgericht München am Donnerstag entschieden und die Urheberrechte am ganzen Kufsteinlied samt Jodler den Erben des Tiroler Komponisten Karl Ganzer zugesprochen. Der Münchner Musikverleger Egon Frauenberger hatte die Erfindung des Jodlers 2001 für sich reklamiert und dafür jährlich gut 30.000 Euro GEMA-Gebühren kassiert.
Der Vorsitzende Richter Peter Guntz fühlte sich nach eigenen Worten an Loriots berühmtes Jodeldiplom erinnert - «Du-dödel-di»: Er hätte sich nie vorstellen können, vor Gericht darüber zu verhandeln.
Der Postbote Ganzer hatte das Kufsteinlied über die «Perle Tirols» 1947 komponiert, Frauenberger hat es verlegt. Über die Aufteilung der GEMA-Gebühren von immer noch 600.000 Euro im Jahr kam es nach Ganzers Tod zum Streit: Frauenberger kassierte nicht nur als Verleger 30 Prozent der Einnahmen, sondern auch noch weitere 30.000 Euro als angeblicher Erfinder des Jodlers. Erst das «Hollarä-diri» habe das Lied zum Hit gemacht, sagte der 76-Jährige.
Das Gericht gab aber den Erben recht. Die außergewöhnliche kreative Leistung der Jodel-Phonetik sei fraglich. Eine Vorführung im Gerichtssaal scheiterte zwar am technischen Gerät. Aber «keiner der Interpreten singt es so, wie es dasteht», berichtete Richter Guntz aus früheren Hörproben. Außerdem hatte Frauenberger in einem früheren Prozess in Innsbruck Ganzer als alleinigen Schöpfer des Ohrwurms bezeichnet. «Haben Sie damals gelogen oder heute?», wollten die Richter wissen. Frauenbergers Anwalt erwägt nun, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. (© AP)




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