Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß
veröffentlicht am 18.07.2009

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Zugriff der Staatsanwaltschaften auf die E-Mails von Verdächtigen grundsätzlich erlaubt. Auch wenn ein Verdächtiger seine elektronische Post nicht selbst speichert, sondern sie auf dem Mailserver des Providers hinterlegen lässt, kann die Staatsanwaltschaft auf richterlichen Beschluss die E-Mails beschlagnahmen.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Zugriff der Staatsanwaltschaften auf die E-Mails von Verdächtigen grundsätzlich erlaubt. Auch wenn ein Verdächtiger seine elektronische Post nicht selbst speichert, sondern sie auf dem Mailserver des Providers hinterlegen lässt, kann die Staatsanwaltschaft auf richterlichen Beschluss die E-Mails beschlagnahmen.
Mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hat der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde eines wegen Betrugs Beschuldigten zurückgewiesen. Der Entscheidung zufolge sollen zwar für das Strafverfahren nicht relevante E-Mails möglichst nicht erfasst werden. Der Zweite Senat räumt aber ein, dass die Aussonderung und Trennung der E-Mails nicht stets vor Ort möglich sein wird. (© AP)
Lesen Sie auch: WSJ UPDATE: Adidas zeigt ehemalige Manager in Indien wegen Betrug an
Die Unregelmäßigkeiten bei seiner indischen Tochtergesellschaft gewinnen für den deutschen Sportartikelhersteller Adidas an Brisanz. Der Konzern stellte wegen finanzieller und geschäftlicher Fehler bei seiner Tochter Reebok India Strafanzeige gegen deren ehemaligen Geschäftsführer und einen weiteren hochrangigen Manager. zur Nachricht >>




(Update) - T-Online hat Zustellungsprobleme bei E-Mails
T-Online hat Zustellungsprobleme bei E-Mails
Mehr wissen: Belgischer Rechtspopulist nach Erhalt von E-Mail Breiviks bestürzt

