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09. Juli 2009

Unter Alkoholeinfluss nicht Fahrrad fahren



Berlin - Unter Alkoholeinfluss sollte man prinzipiell kein Fahrzeug führen. Sonst riskiert man den Entzug der Fahrerlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit dem Auto oder «nur» mit dem Fahrrad unterwegs ist. In diesem Zusammenhang weist der Deutsche Anwaltverein auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hin.

In dem Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98 Promille wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Er hatte dagegen geklagt und erklärt, dass er mit einem Fahrrad unterwegs gewesen sei, wofür man keinen Führerschein brauche.

Das Gericht wies die Klage ab. Zur Begründung hieß es, das medizinisch-psychologische Gutachten habe ergeben, dass man beim Kläger von einer erheblichen Alkoholproblematik ausgehen müsse. So habe er den außergewöhnlich hohen Wert von 1,98 Promille bagatellisiert, was für einen längerfristigen missbräuchlichen Umgang mit Alkohol spreche.

Zudem habe er erhebliche Wissensdefizite über die Auswirkung von Alkohol beim Führen von Fahrzeugen gezeigt. Es sei daher unerheblich, ob er beim Führen eines Autos, Motorrades oder Fahrrades auffällig geworden sei oder nicht.


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