(Update 3) - Hessischer Innenminister verbietet "Hells-Angels"-Gruppen
veröffentlicht am 30.09.2011

Hessens Innenminister Boris Rhein hat zum Schlag gegen die Kriminalität von Rockerbanden ausgeholt: Er verbot zwei Ableger der umstrittenen "Hells Angels" in Frankfurt am Main wegen Verstößen gegen das Gesetz. Bei den Clubs "Westend" und "Frankfurt" handele es sich um "lupenreines organisiertes Verbrechen", sagte der CDU-Politiker am Freitag in Wiesbaden. Beide Vereine hätten den Zweck, in ihrem Gebiet "kriminelle Macht zu entfalten und Gebiets- und Machtansprüche durchzusetzen".
Wiesbaden/Frankfurt - Hessens Innenminister Boris Rhein hat zum Schlag gegen die Kriminalität von Rockerbanden ausgeholt: Er verbot zwei Ableger der umstrittenen "Hells Angels" in Frankfurt am Main wegen Verstößen gegen das Gesetz. Bei den Clubs "Westend" und "Frankfurt" handele es sich um "lupenreines organisiertes Verbrechen", sagte der CDU-Politiker am Freitag in Wiesbaden. Beide Vereine hätten den Zweck, in ihrem Gebiet "kriminelle Macht zu entfalten und Gebiets- und Machtansprüche durchzusetzen". Das Ministerium wirft ihnen unter anderem Drogen- und Menschenhandel vor.
Die Rockergruppen gelten nun als aufgelöst. Den etwa 90 Mitgliedern in Frankfurt sei der entsprechende Bescheid persönlich zugestellt worden, berichtete Rhein. An beiden Vereinsheimen hätten am Donnerstagabend Polizisten die Schilder abgeschraubt. Die Gruppe "Westend", die laut Rhein zu einer der bedeutendsten in ganz Deutschland zählt, ist zudem durchsucht worden. Dabei habe es keinen Widerstand gegeben.
Der Politiker sagte, mit dem Verbot dürften die Kennzeichen der Vereine nicht mehr öffentlich verwendet oder verbreitet werden. Zudem sei das Vermögen der Clubs beschlagnahmt worden. Damit soll beiden Ablegern die finanzielle Grundlage entzogen werden. Die Gründung von Ersatzorganisationen sei untersagt.
Vom Verbot erhofft er sich eine deutliche Schwächung der "Hells Angels". Durch die erzwungene Auflösung erlitten die Vereine große Machtverluste im Milieu. "Die Aktionsfähigkeit der ‚Hells Angels’ wird deutlich und massiv eingeschränkt", sagte der Minister. Das Verbot habe zudem abschreckende Wirkung.
In Hessen hat die Rockergruppe noch drei weitere Ableger in Offenbach, Darmstadt und Hanau. Landespolizeipräsident Udo Münch sagte, die "Hells Angels" aus Frankfurt hätten das Recht, sich einer anderen nicht verbotenen Ortsgruppe anzuschließen. Es sei noch nicht klar, wie viel Vermögen eingefroren wurde. Bei der Durchsuchung seien vor allem Gegenstände mit Vereinssymbol wie Lederjacken sichergestellt worden.
In der Vergangenheit war das Innenministerium mehrfach wegen der Rockergruppe in die Schlagzeilen geraten. Ende 2010 waren fünf hessische Polizisten vom Dienst suspendiert worden, die interne Informationen an Hells-Angels-Mitglieder weitergegeben haben sollen. Vor kurzem waren Vorwürfe gegen Rhein laut geworden, er habe selbst Kontakte zu den "Hells Angels". Einen entsprechenden Bericht des "Spiegel" unter Berufung auf ein abgehörtes Telefonat zweier Rocker dementierte Rhein aber entschieden.
Nach seinen Worten sind dem Verbot lange Ermittlungen vorausgegangen. "So ein Verbotsverfahren kann man nicht in zwei Wochen aus dem Ärmel schütteln". Die beiden Vereine haben laut Innenministerium auch das Recht, dagegen zu klagen.
Das Verbot der Frankfurter "Hells Angels" bleibt möglicherweise nicht das einzige in Hessen. Rhein sagte, die Sicherheitsbehörden würden die Rockerszene auch künftig intensiv beobachteten. Weitere Gruppen seien im Visier der Fahnder. Er kündigte zudem an: "Sollte gegen das Verbot verstoßen werden, greifen wir hart durch". Hier gelte eine Null-Toleranz-Strategie. Ein bundesweites Verbotsverfahren der Rockergruppe ist Rhein zufolge schwer realisierbar. Die einzelnen Vereine handelten für sich, deshalb liege die Zuständigkeit in den Ländern.
Vor kurzem hatte das baden-württembergische Innenministerium eine "Hells-Angels"-Ortsgruppe in Pforzheim verboten. In Schleswig-Holstein wurde im April 2010 ein Ableger aufgelöst. In Hamburg ist die Rockergruppe bereits seit 1983 vereinsrechtlich verboten. (© AP)




OLG Frankfurt entscheidet im Musterverfahren pro Telekom
(Update) - Frankfurt rüstet sich für Blockupy

