Fall Breno: Haftprüfungstermin noch offen
veröffentlicht am 25.09.2011

Im Fall des wegen des Tatverdachts der schweren Brandstiftung inhaftierten FC-Bayern-Profis Breno wartet die Anklagebehörde auf eine Reaktion der Anwälte des Angeklagten. "Erst danach wird ein Ermittlungsrichter entscheiden, ob und welche Kriterien zur Bereitstellung einer Kaution vorliegen", erklärte Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, am Sonntagnachmittag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd.
Berlin - Im Fall des wegen des Tatverdachts der schweren Brandstiftung inhaftierten FC-Bayern-Profis Breno wartet die Anklagebehörde auf eine Reaktion der Anwälte des Angeklagten. "Erst danach wird ein Ermittlungsrichter entscheiden, ob und welche Kriterien zur Bereitstellung einer Kaution vorliegen", erklärte Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, am Sonntagnachmittag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd.
Ein Haftprüfungstermin im Fall Breno, der am Samstag wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr inhaftiert worden war, ist noch nicht angesetzt. "Die Verteidigung hat innerhalb von sechs Monaten die Möglichkeit, eine Haftprüfung zu beantragen. Wenn dies innerhalb dieser Frist nicht geschehen würde, würde der Fall an das Oberlandesgericht verwiesen", erklärte Steinkraus-Koch.
Zu Medienberichten, Breno (21) habe nach dem Brand versucht, drei Feuerzeuge verschwinden zu lassen, äußerte sich der Sprecher nicht: "Dazu können wir keine Auskunft geben, weil dies ein Eingriff in die laufenden Ermittlungen wäre."
Brenos angemietete Villa im Münchner Vorort Grünwald war in der Nacht zum Dienstag komplett abgebrannt. Unmittelbar danach hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung gegen Breno in Gang gesetzt. (© AP)




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