Landesregierungen von Thüringen und Sachsen wollen gemeinsame JVA

veröffentlicht am 17.09.2011


Ein Neubau ist aus sächsischer Sicht erforderlich, weil kurz- bis mittelfristig keine aus­reichenden Haftplätze für männliche erwachsene Gefangene aus Süd­west­sach­sen mehr zur Verfügung stehen werden. Deren heimatnahe Unterbringung ist aber Vor­aussetzung für die Aufrechterhaltung der sozialen Bindungen und eine gelun­ge­ne Entlassungsvorbereitung und damit für ihre erfolgreiche Resozialisierung.

 

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Dresden - Ein Neubau ist aus sächsischer Sicht erforderlich, weil kurz- bis mittelfristig keine aus­reichenden Haftplätze für männliche erwachsene Gefangene aus Süd­west­sach­sen mehr zur Verfügung stehen werden. Deren heimatnahe Unterbringung ist aber Vor­aussetzung für die Aufrechterhaltung der sozialen Bindungen und eine gelun­ge­ne Entlassungsvorbereitung und damit für ihre erfolgreiche Resozialisierung.


In Ostthüringen sollen die beiden stark sanierungsbedürftigen Altanstalten in Hohen­leu­ben und Gera geschlossen und durch Einzelhaftplätze ersetzt werden. In beiden Voll­zugseinrichtungen findet derzeit durchgängig Mehrfachbelegung der Hafträume statt. Die Gebäudestrukturen in Gera ermöglichen keine moderne Vollzugsgestaltung un­ter Resozialisierungsgesichtspunkten. Mit dem Neubau wird die Thüringer Voll­zugs­landschaft dann auf wenige und durchgängig fortschrittliche Anstalten konzen­triert sein.


Grundlage für die Entscheidung bildete eine umfassende Wirtschaftlichkeits­unter­su­chung. Das neue Gefängnis soll 940 Gefangenen aus Südwestsachsen und Ost­thü­rin­gen Platz bieten, davon werden ca. 860 im geschlossenen und 80 im offenen Voll­zug untergebracht. Es wird angestrebt, die Justizvollzugsanstalt im Jahr 2017 in Be­trieb zu nehmen.


Die zuständigen Behörden Sachsens und Thüringens werden nun die Suche nach einem geeigneten Standort aufnehmen. In die Standortprüfung werden auch die Städte und Gemeinden einbezogen, die bislang ausdrücklich Interesse an der Ansiedlung der Justizvollzugsanstalt bekundet haben. Dies sind in Sachsen Plauen und Zwickau und in Thüringen Altenburg, Gera, Hohenleuben und Seelingstädt.  



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