Hygiene-Ampel: Gastronomie muss sauber sein

veröffentlicht am 17.09.2011


Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Jürgen Seidel hat sich gegen die Einführung einer sogenannten Hygiene-Ampel in Restaurants und gastronomischen Betrieben ausgesprochen. "Die Einhaltung der hygienischen Standards ist wichtig und muss gewissenhaft kontrolliert werden", sagte Seidel am Donnerstag in Schwerin. "Wenn ich in ein Lokal gehe, setze ich als Gast voraus, dass die hygienischen Maßstäbe eingehalten werden.

 

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Schwerin - Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Jürgen Seidel hat sich gegen die Einführung einer sogenannten Hygiene-Ampel in Restaurants und gastronomischen Betrieben ausgesprochen. "Die Einhaltung der hygienischen Standards ist wichtig und muss gewissenhaft kontrolliert werden", sagte Seidel am Donnerstag in Schwerin. "Wenn ich in ein Lokal gehe, setze ich als Gast voraus, dass die hygienischen Maßstäbe eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, muss das abgestellt oder der Betrieb geschlossen werden."


Die Wirtschaftsministerkonferenz hatte Anfang Juni die Einführung eines bundeseinheitlichen Kontrollbarometers, der sogenannten Hygiene-Ampel abgelehnt. Die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen in dieser vorgesehenen Form beinhalte eine prangerähnliche Wirkung für die Unternehmen, die selbst bei nur geringen Beanstandungen und auch bei umgehender Mängelbeseitigung bis zur nächsten Kontrolle bestehen bleibe. "Damit wird der Unternehmensfortbestand gefährdet, ohne dass hierfür eine Rechtfertigung besteht", sagte Seidel.


Die Verbraucherminister von Bund und Ländern wollen heute in Bremerhaven über die Einführung einer sogenannten Hygiene-Ampel beraten. Der Lebensmittelunternehmer soll künftig verpflichtet werden, die Ergebnisse in Form eines Kontrollbarometers an einer für den Verbraucher von außen gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Hat ein Betrieb nur wenige Kundenkontakte, ist eine Veröffentlichung im Internet vorgesehen.


Nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes MV gibt es im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern etwa 4.000 Gastronomie- und 2.600 Beherbergungsbetriebe, die von der Einführung betroffen wären. Die Anzahl der amtlichen Lebensmittelkontrolleure reicht nach Angaben des Verbandes für eine flächendeckende und zeitnahe Bewertung nicht aus. Eine unverzügliche Nachkontrolle bei einer negativen Bewertung sei aber erforderlich um die wirtschaftlichen Folgen für den Betrieb zu begrenzen.


"Es ist fraglich, wie eine "rot"-Beurteilung (Anforderungen unzureichend erfüllt) ohne die Schließung des Betriebs denkbar und dem Verbraucher vermittelbar sein soll", sagte Seidel. Zudem bestehe nach § 40 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch bereits jetzt die Möglichkeit, die Öffentlichkeit bei Gefahren für die Verbraucher oder bei Verbrauchertäuschung zu informieren.  


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