US-Bundesgericht hält Strafe gegen Sexualtäter aufrecht
veröffentlicht am 08.09.2011

Ein US-Bundesberufungsgericht hat die 30-jährige Freiheitsstrafe gegen einen Mann wegen der Belästigung eines Jungen in Deutschland aufrechterhalten. Der Sexualstraftäter hatte erklärt, die US-Regierung dürfe ihn für illegalen Geschlechtsverkehr im Ausland nicht strafrechtlich belangen. Zudem hätte er nach seinem Rechtsempfinden in New York vor Gericht stehen müssen, wo er 2005 das Flugzeug nach Deutschland nahm, und nicht in Delaware, wo er nach seiner Rückkehr verhaftet wurde.
Dover - Ein US-Bundesberufungsgericht hat die 30-jährige Freiheitsstrafe gegen einen Mann wegen der Belästigung eines Jungen in Deutschland aufrechterhalten. Der Sexualstraftäter hatte erklärt, die US-Regierung dürfe ihn für illegalen Geschlechtsverkehr im Ausland nicht strafrechtlich belangen. Zudem hätte er nach seinem Rechtsempfinden in New York vor Gericht stehen müssen, wo er 2005 das Flugzeug nach Deutschland nahm, und nicht in Delaware, wo er nach seiner Rückkehr verhaftet wurde. Das Berufungsgericht lehnte die Einwände diese Woche ab. (© AP)
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