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04. Juli 2009 Härtere Strafen für Genitalverstümmelung
Berlin - Genitalverstümmelungen junger Migrantinnen werden in Deutschland künftig härter bestraft. Der Bundestag beschloss in der Nacht zur Freitag, entsprechende Taten als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren zu ahnden. Die zehnjährige Verjährungsfrist beginnt künftig erst dann, wenn die Opfer volljährig sind. Die Vorsitzende der Frauen Union der CDU, Maria Böhmer, begrüßte das Gesetz.
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