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04. Juli 2009

Härtere Strafen für Genitalverstümmelung



Berlin - Genitalverstümmelungen junger Migrantinnen werden in Deutschland künftig härter bestraft. Der Bundestag beschloss in der Nacht zur Freitag, entsprechende Taten als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren zu ahnden. Die zehnjährige Verjährungsfrist beginnt künftig erst dann, wenn die Opfer volljährig sind. Die Vorsitzende der Frauen Union der CDU, Maria Böhmer, begrüßte das Gesetz.

«Genitalverstümmelungen an Frauen und Mädchen gehören zu den schwersten Menschenrechtsverletzungen», sagte Böhmer. Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist für Opfer, die zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig waren, mache die Regierung eine deutliche Ansage, das grausame Ritual zu stoppen.

Eine wirksame Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung sei nur durch Aufklärung und Prävention möglich, sagte Böhmer. «Wir müssen den Kreislauf der Gewalt durchbrechen, indem wir die Eltern, vor allem die Mütter, überzeugen, Genitalverstümmelungen bei ihren Töchtern entgegenzutreten. Für den schweren Schaden an Leib und Seele gibt es keine religiöse Rechtfertigung.»

Nach Einschätzung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) leben gegenwärtig rund 20.000 Mädchen und Frauen ausländischer Herkunft in Deutschland, die Opfer von Genitalverstümmelungen sind. Mindestens 5.000 Migrantinnen sind zudem gefährdet, einem solchen Eingriff unterzogen zu werden.  weiterlesen >>


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