|
04. Juli 2009
Unternehmen dürfen Daten immer noch ohne Einwilligung weitergeben
Die Verbraucherschützerinnen der SPD-Fraktion, Waltraud Wolff und Elvira Drobinski-Weiß, forderten ebenfalls Nachbesserungen. «Eine Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung darf nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Die Erbringung einer Leistung darf nicht an die Preisgabe personenbezogener Daten gekoppelt sein.» Diese Forderungen seien «mit der Union nicht umzusetzen» gewesen. «Nach der Bundestagswahl muss es einen neuen Anlauf geben», forderten sie.
Grünen-Vorsitzende Claudia Roth attestierte der Bundesregierung «Lernverweigerung» beim Datenschutz: Das Gesetz sei «nicht mehr als ein Placebo». Der Datensammelwut der Wirtschaft werde keine wirksame Grenze gesetzt. Die Festlegung auf ausdrückliche Einwilligung zur Datenweitergabe sei zwar zunächst von allen Seiten begrüßt worden, tauche in der Novelle aber nur noch «löchriger als ein Schweizer Käse» auf. «Listenmäßig erfasste Daten dürfen auch in Zukunft weitergegeben werden. Damit kann die Wirtschaft hochsensible Daten weiterhin als gewinnbringende Handelsware verschachern», kritisierte Roth.
Schaar kritisierte zugleich das Abkommen mit den Vereinigten Staaten zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, das ebenfalls am Freitag zur Abstimmung stand. Nach dem Abkommen haben beide Länder gegenseitig Online-Zugriff auf Fingerabdruck- und DNA-Dateien. «Die Datenschutzvorkehrungen bleiben dabei weit unter dem Niveau, das für den Datenaustausch mit anderen Staaten gilt, etwa bei der Kooperation von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden innerhalb Europas», sagte Schaar.
Vertan worden sei die Chance, «in den Abkommensregelungen verbliebene Interpretationsspielräume im Sinne eines verbesserten Datenschutzes zu konkretisieren», sagte Schaar. Statt verbindlicher Regelungen gebe es nur eine Entschließung des Bundestages, die Befugnisse restriktiv zu handhaben.

|