Unternehmen dürfen Daten immer noch ohne Einwilligung weitergeben
Berlin - Das neue Gesetz zum Datenschutzaudit hat bei Fachleuten und Politikern breite Kritik hervorgerufen. Sie kritisierten am Freitag besonders, dass die Weitergabe personenbezogener Daten nach wie vor ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt bleibt. Der Bundestag wollte am Nachmittag Bestimmungen verabschieden, die eine Kontrolle der Datenschutzpraxis bei Unternehmen vorsehen, sofern diese sich freiwillig dazu verpflichten. Sie sollen dann ein Siegel erhalten, mit dem sie werben dürfen.
Nach dem Gesetz müssen Länder Kontrollstellen einrichten. Sie sollen die Einhaltung selbstgesetzter Standards und Konzepte in Unternehmen überwachen. Für die Zulassung der Kontrollstellen wiederum ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Das Gesetz verschärft darüber hinaus einzelne Bestimmungen zum Datenschutz.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, äußerte sich zwar insgesamt «recht zufrieden», bemängelte aber im ZDF-Morgenmagazin als «unbefriedigend, dass wir nicht zu einer Einwilligungslösung gekommen sind. Ich hätte es in der Tat vorgezogen, dass ausdrücklich eingewilligt werden muss, wenn Daten für Werbezwecke verwendet werden.»
Der Datenschutzexperte Spiros Simitis zeigte sich über die neuen Regeln «außerordentlich enttäuscht». Im Deutschlandradio Kultur sagte er, die Weitergabe der Daten werde nicht genug kontrolliert. «Wir brauchen eine Kontrolle des nicht-öffentlichen Sektors, also der Unternehmen, die der gleichkommt, wie wir sie für die öffentlichen Stellen haben.» weiterlesen >>