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04. Juli 2009
Freispruch für mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher gefordert
Der Angeklagte wies über seinen Verteidiger den Vorwurf des 14-fachen Mordes erneut zurück. «Er empfindet diesen Vorwurf als ungeheuren Vorwurf und verwahrt sich auch dagegen, so etwas jemals verschuldet zu haben», sagte Anwalt Rainer Thesen.
Deutsche Soldaten sollen im Juni 1944 vier Menschen erschossen und zehn weitere Männer in einem Bauernhaus in Falzano di Cortona in die Luft gesprengt haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gab Josef Sch. den Befehl. Ein damals 15-Jähriger überlebte das Massaker. Mit der Ermordung der Zivilisten sollte der Anklage zufolge Rache für den Tod zweier Soldaten bei einem Partisanenüberfall genommen werden.
Tatsache sei, dass das Bauernhaus in die Luft gesprengt worden sei, sagte Anwalt Stünkel. «Aber alles darum ist schlichte Vermutung.»
Die Anklage wirft Josef Sch. niedrige Beweggründe und Grausamkeit vor. Es sei ein ausreichendes Maß an Sicherheit für die Täterschaft des Mannes gegeben, hatte der Staatsanwalt unter Verweis auf Zeugenaussagen und Dokumente erklärt. Der angeklagte Rentner und frühere Leutnant aus Ottobrunn lebte jahrzehntelang unbehelligt in seinem oberbayerischen Heimatort. Er wurde wegen des Massakers bereits im September 2006 von einem Militärgericht im italienischen La Spezia in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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