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04. Juli 2009 Mehr Schutz für Opfer und Zeugen
Berlin - Opfer und Zeugen von Straftaten sind in Zukunft wesentlich besser vor Repressalien geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Mittwoch eine Reform des neues Opferrechtsgesetzes, nach der beispielsweise Zeugen in bestimmten Fällen im Gerichtssaal ihre Adresse nicht mehr nennen müssen. So soll ihnen eine angstfreie Aussage ermöglicht werden. Für Kinder und Jugendliche werden die Schutzgrenzen teilweise von 16 auf 18 Jahre erhöht. Opfer von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung können als Nebenkläger auftreten.
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