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04. Juli 2009

Mehr Schutz für Opfer und Zeugen



Berlin - Opfer und Zeugen von Straftaten sind in Zukunft wesentlich besser vor Repressalien geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Mittwoch eine Reform des neues Opferrechtsgesetzes, nach der beispielsweise Zeugen in bestimmten Fällen im Gerichtssaal ihre Adresse nicht mehr nennen müssen. So soll ihnen eine angstfreie Aussage ermöglicht werden. Für Kinder und Jugendliche werden die Schutzgrenzen teilweise von 16 auf 18 Jahre erhöht. Opfer von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung können als Nebenkläger auftreten.

«Ein Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten schützen», begründete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Notwendigkeit der Reform. Dies gelte vor allem für Kinder und Jugendliche, aber auch für besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer, etwa solche einer Sexualstraftat oder eines schweren Gewaltverbrechens.

Schon die Polizei ist dem Gesetz zufolge in Zukunft verpflichtet, über das Recht auf Nebenklage aufzuklären - ein Recht, das künftig zudem Opfern von Raub oder Erpressung zusteht.

Ein Opferschutzgesetz gibt es erst seit 1986. 1998 folgte das Zeugenschutzgesetz. 1999 wurde der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren gestärkt. Im Jahr 2004 wurde das Opferschutzgesetz erstmals reformiert. Darin legte der Staat bereits fest, dass mehrfache Vernehmungen, die für ein Opfer etwa in einem Vergewaltigungsprozess sehr belastend sind, vermieden werden sollen. Der Bundesrat muss dem 2. Opferrechtsreformgesetz nicht zustimmen.


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