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04. Juli 2009

Gesetz zum Kampf gegen Steuerhinterziehung gebilligt



Berlin - Der Bundestag hat schärfere Regeln zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beschlossen. Das neue Gesetz legt Bürgern erweiterte Informationspflichten auf, wenn sie Geschäfte in international geächteten Steueroasen machen. Macht der Steuerzahler nicht mit, kann ihm das Finanzamt in Deutschland Vergünstigungen streichen. Dazu zählen der Abzug seiner Betriebsausgaben und Werbungskosten, die Steuerbefreiung für Dividenden oder Entlastungen von der Kapitalertragsteuer.

Finanzminister Peer Steinbrück lobte das Gesetz als Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Der stellvertretende SPD-Chef sagte in der Debatte: «Wer Steuern hinterzieht, schadet dem Gemeinwesen und verhöhnt den Rechtstaat.» Wenn alle Bürger vorschriftsmäßig ihre Steuern zahlten, könnten die Sätze sogar sinken und notwendige Ausgaben - etwa für Bildung - besser finanziert werden.

Der Minister betonte die Fortschritte im weltweiten Kampf gegen Steuerflucht und Steuerbetrug. Seit April hätten weitere 43 Staaten und Regionen angekündigt, die OECD-Standards in punkto Datenaustausch bei Steuersachen zu beachten. Damit habe die beim G-20-Gipfel in London veröffentlichte schwarze Liste nicht-kooperativer Steueroasen großen Erfolg gehabt.

Die CDU/CSU hatte die Pläne von Finanzminister Steinbrück lange blockiert. Vorgelegt wurde nun ein abgespecktes Gesetz, dass der Regierung lediglich erlaubt, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zu erlassen. weiterlesen >>





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