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04. Juli 2009

Haftbefehl im Mordfall Ady aufgehoben



Bremervörde - Im Prozess um einen 22 Jahre zurückliegenden Mord an einer Schülerin hat das Landgericht Stade den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, teilte die Verteidigerin des Mannes am Freitagabend mit. Vor einem Jahr hatte die Polizei den damals 40 Jahre alten Mann festgenommen, dem vorgeworfen wurde, im Jahr 1987 die 16-jährige Sonja Ady getötet zu haben. Auf seine Spur war man mit einem DNA-Test gekommen.

Nun habe jedoch eine Gutachterin festgestellt, dass es bei den DNA-Spuren des Angeklagten eine sogenannte Sekundärübertragung möglich gewesen sei, teilte seine Anwältin mit. Die DNA des Angeklagten könne also auch über Dritte auf einen Strick und eine Socke übertragen worden sei.

Der Mann aus dem Raum Stade hatte den Vorwurf der Tötung nach der Festnahme bestritten. Er hatte laut Polizei aber eingeräumt, in der Tatnacht Alkohol und LSD konsumiert zu haben und damit Erinnerungslücken erklärt.

Die Hauswirtschaftsschülerin Sonja Ady war zuletzt in einer Diskothek in Bevern südlich von Bremervörde gesehen worden. Am nächsten Tag, dem 23. August 1987, wurde sie nördlich des Ortes erstochen gefunden. Passanten sahen die Jugendliche entkleidet und mit einem Strick an Händen und Beinen gefesselt im Gras liegen. Sie war dort mit rund 60 Messerstichen getötet worden, außerdem wies die Leiche Bisswunden auf. weiterlesen >>





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