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03. Juli 2009

Bad-Bank-Gesetz im Bundestag beschlossen



Nach dem Gesetzentwurf können die zum Teil angeschlagenen Landesbanken Schrottpapiere bis zu einem Volumen von 600 Milliarden Euro in Abwicklungsanstalten auslagern. Im Gegenzug sollen sie sich aber bis 2010 reformieren und zum Teil zusammenschließen. Mögliche Verluste müssen zum Großteil die Eigentümer der Landesbanken tragen, also Bundesländer und Sparkassen- und Giroverbände.

Laut Finanzministerium sitzen die privaten Banken auf Giftpapieren von 180 bis 190 Milliarden Euro, die in Bad Banks entsorgt werden können.


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