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03. Juli 2009

Bad-Bank-Gesetz im Bundestag beschlossen



Berlin - Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur Entsorgung risikoreicher Wertpapiere in sogenannte Bad Banks beschlossen. Es soll den Geschäftsbanken und Landesbanken die Bereinigung ihrer Bilanzen ermöglichen, damit sie trotz Krise Kredite an die Wirtschaft ausreichen. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Verlustrisiko tragen nach Angaben der Bundesregierung auch langfristig zum Großteil die Institute selbst und ihre Eigentümer.

Laut dem Gesetz können Banken bestimmte Schrottpapiere, die stetig an Wert verlieren und die Bilanzen belasten, in eigene Zweckgesellschaften auslagern - also in sogenannte Bad Banks. Anschließend haben sie bis zu 20 Jahre Zeit, die Verluste abzustottern. Auch Landesbanken können das Modell nutzen; für sie wurden Spezialregelungen eingeführt.

Finanzminister Peer Steinbrück wies in der Debatte Vorwürfe von Linken und Grünen zurück, dass dem Steuerzahler milliardenschwere Risiken aufgebürdet würden.

Mit Blick auf die nachträglich eingeführte Möglichkeit, dass einzelne Bundesländer in Eigenregie ihren Landesbanken eine Bilanz-Bereinigung ermöglichen können, sagte Steinbrück, dies halte er für eine «schwierige Geschichte». Der SPD-Politiker warnte die Länder vor der Vorstellung, alles könne so bleiben wie es ist und eine Neustrukturierung der sieben Landesbanken sei unnötig.  weiterlesen >>


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