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Bundestag beginnt letzte Sitzung vor Sommerpause

veröffentlicht am 03.07.2009


Der Bundestag ist am Freitagmorgen zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Beschlüsse über das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und zur Entsorgung risikoreicher Wertpapiere in sogenannte Bad Banks. Am Nachmittag will das Parlament zudem über den Gesetzesantrag der Grünen für eine Wahlrechtsreform sowie über schärfere Regeln für den Datenschutz abstimmen.

 

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Berlin - Der Bundestag ist am Freitagmorgen zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Beschlüsse über das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und zur Entsorgung risikoreicher Wertpapiere in sogenannte Bad Banks. Am Nachmittag will das Parlament zudem über den Gesetzesantrag der Grünen für eine Wahlrechtsreform sowie über schärfere Regeln für den Datenschutz abstimmen.


Kernpunkte des Gesetzes gegen Steuerhinterziehung sind neue Informationspflichten für Bürger, die Geschäfte in international geächteten sogenannten Steueroasen machen. Macht der Steuerzahler nicht mit, können ihm in Deutschland Vergünstigungen gestrichen werden, zum Beispiel der Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden.


Die CDU/CSU hatte die Pläne von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) lange blockiert. Vorgelegt wurde nun ein abgespecktes Gesetz, dass der Regierung lediglich erlaubt, mit Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung zu erlassen.


Der deutsche Staat wird durch Steuerhinterziehung jährlich um schätzungsweise 100 Milliarden Euro betrogen, wie Steinbrück bei der ersten Lesung im Bundestag berichtet hatte. Weltweit betrage der Schaden sogar zwei bis zwölf Billionen Euro.


Das Bad-Bank-Gesetz soll den Geschäftsbanken und Landesbanken die Bereinigung ihrer Bilanzen ermöglichen. Das Verlustrisiko bleibt nach Angaben der Bundesregierung auch langfristig zum Großteil bei den Geldinstituten. Laut Finanzministerium sitzen die privaten Banken auf Giftpapieren von 180 bis 190 Milliarden Euro, die in Bad Banks entsorgt werden können.


Laut Entwurf können Banken bestimmte Schrottpapiere, die stetig an Wert verlieren und die Bilanzen belasten, in eigene Zweckgesellschaften auslagern - also in sogenannte Bad Banks. Anschließend haben sie bis zu 20 Jahre Zeit, die Verluste abzustottern.


Auch Landesbanken können das Modell nutzen; für sie wurden Spezialregelungen eingeführt. Nach dem Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück können die zum Teil angeschlagenen Landesbanken Schrottpapiere bis zu einem Volumen von 600 Milliarden Euro in Abwicklungsanstalten auslagern. Im Gegenzug sollen sie sich aber bis 2010 reformieren und zum Teil zusammenschließen. Mögliche Verluste müssen zum Großteil die Eigentümer der Landesbanken tragen, also Bundesländer und Sparkassen- und Giroverbände.  (© AP)



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