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02. Juli 2009
Ehemann des Opfers bei Messerstecherei in Dresden lebensgefährlich verletzt
Nach einem Bericht der «Dresdner Morgenpost» soll die Frau im dritten Monat schwanger gewesen sein. Weiter hieß es, bei der Festnahme des Messerstechers habe ein Polizist versehentlich den Mann der Zeugin angeschossen, weil er ihn im Tumult für den Täter gehalten habe. Der Mann wollte demnach seiner Frau helfen. Dazu und zum Motiv wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern.
Einen Tag nach der Bluttat entbrannte eine Debatte über die Sicherheit an Gerichten. Der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU) erklärte, «nach allem, was wir bisher wissen, waren in dem tragischen Fall am Landgericht Dresden keine besonderen Sicherheitsrisiken erkennbar.» Er kündigte zugleich die Überprüfung der Sicherheitsstandards an Gerichten im Freistaat an, warnte aber vor vorschnellen Sofortmaßnahmen. Diese würden allenfalls eine trügerische Sicherheit bringen.
Mackenroth schloss nicht aus, dass Sicherheitsschleusen in sächsischen Gerichten künftig häufiger als bislang zum Einsatz kommen. Darüber sollte aber erst gesprochen werden, wenn der Hintergrund der Tat und die Persönlichkeit des Täters aufgeklärt seien. An Gerichten im Freistaat gibt es generell keine Personenkontrollen. Sie werden nur bei Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung werden im Einzelfall angeordnet.
Der Deutsche Richterbund sprach von einer insgesamt verbesserungwürdigen Situation. Der sächsische Richterverein und die Strafverteidigervereinigung forderten schärfere Sicherheitsvorkehrungen insbesondere in größeren Städten. weiterlesen >>

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