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02. Juli 2009

Durchbruch für Gleichberechtigung Homosexueller in Indien



Neu-Delhi - Ein Urteil des obersten Gerichts der indischen Hauptstadt Neu-Dehli hat Homosexualität in einem Grundsatzurteil für legal erklärt. Ein Verbot widerspreche den von der Verfassung garantierten Grundrechten, erklärte das Gericht am Donnerstag. Vertreter von Schwulen- und Lesbenverbänden sprachen von einem Durchbruch. Im konservativen Indien ist Homosexualität bislang weitgehend tabu und einem Gesetz aus der Kolonialzeit zufolge auch illegal.

Das Urteil legalisiert die Sexualität gleichgeschlechtlicher Paare jedoch zunächst nur in der Hauptstadt. Zudem kann das Urteil noch vor dem Obersten Gericht angefochten werden. Das Gericht in Delhi hat seit acht Jahren über den Fall beraten - für die indische Justiz keine ungewöhnliche Zeitspanne.

«Wir sind endlich im 21. Jahrhundert angekommen», freute sich Anjali Gopalan, Direktor der Naz-Stiftung, die gegen das Gesetz geklagt hatte. Auch ein Vertreter der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch begrüßte die Entscheidung. Das Gesetz aus der britischen Kolonialzeit sei lange genug genutzt worden, um Menschen ihrer Grundrechte zu berauben, erklärte Scott Long. «Diese seit langem erwartete Entscheidung ist ein Beweis für die Reichweite der Grundrechte und der Demokratie in Indien», sagte Long.

Bislang steht auf gleichgeschlechtlichen Sex eine Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis. Obgleich das Gesetz selten angewendet wurde, war - und ist - es im ganzen Land Grundlage für die gesellschaftliche Ausgrenzung und Kriminalisierung von Homosexuellen. Die meisten Schwulen und Lesben verstecken ihre sexuelle Orientierung vor ihrer Familie. weiterlesen >>





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