Bausparverträge können auf nahe Verwandte übertragen werden
Berlin - Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst nutzen will, kann ihn auf einen nahen Verwandten übertragen. Darauf weist der deutsche Bankenverband hin. Zwar liege die Übertragung an einen Dritten im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimme in der Regel jedoch zu, erklärt der Verband. Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, eine ausreichende Bonität nachweisen kann. Außerdem muss er Angehöriger gemäß Paragraf 15 der Abgabenordnung sein. Dazu zählen etwa Ehegatten, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen würden Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zustimmen.