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02. Juli 2009

Rechtsstreit zwischen Bayerischen Brauern und Bavaria geht in neue Runde



Brüssel - Der Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Brauerbund und der Bavaria-Brauerei geht in eine neue Runde: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwies am Donnerstag die Frage, ob außerhalb Bayerns Bier der Marke «Bavaria» verkauft werden darf, an die nationalen Gerichte zurück.

Zwar sei der Name «Bayerisches Bier» in der EU geografisch geschützt und dürfe damit nur auf Gerstensaft aus Bayern angewandt werden, erklärten die EU-Richter. Da diese Ursprungsbezeichnung allerdings erst seit 2001 geschützt sei, beschränke sie nicht automatisch die Gültigkeit bereits früher eingetragener Marken wie Bavaria. Vielmehr müssten die nationalen Gerichte prüfen, ob die von der niederländischen Bavaria-Brauerei vertriebene Marke in gutem Glauben eingetragen wurde.

Die niederländische Brauerei verwendet den Begriff «Bavaria» bereits seit 1925 und ließ seit 1947 mehrere Bier-Marken unter diesem Titel schützen. (AZ:C-343/07)


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