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02. Juli 2009
FDP muss 4,3 Millionen Euro Strafe zahlen
Die Bundestagsverwaltung erklärte, mit dem Strafbescheid werde ein komplexer Vorgang abgeschlossen. Die mehrjährige Bearbeitungszeit halte sich durchaus im Rahmen vergleichbarer parteienrechtlicher Verfahren. «Sie erklärt sich im konkreten Fall auch durch die außerhalb der Bundestagsverwaltung geleistete und für die Beurteilung relevante justizielle Aufarbeitung seitens der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte, die bis Mitte 2007 angedauert hat», hieß es dazu.

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