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02. Juli 2009

FDP muss 4,3 Millionen Euro Strafe zahlen



FDP-Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms erklärte, der Landesverband habe sich über die Jahre stets zu seiner Verantwortung bekannt, obwohl er selbst, wie auch Gliederungen, Gremien und Mitglieder der Gesamtpartei, «das Opfer der rechtswidrigen Handlungen Einzelner geworden sind». Es sei zwar finanziell Vorsorge getroffen worden, doch belaste der Strafbescheid die FDP stärker als veranschlagt. «Die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit der Partei ist dadurch jedoch nicht gefährdet», betonte er.

Solms erklärte, er werde nun in Abstimmung mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen sorgfältig prüfen, «ob und in welchem Umfang gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden».

Zahlen muss die FDP nun jeweils das Dreifache der unzulässigerweise angenommenen Spenden. Im einzelnen sind dies rund 94.700 für das Jahr 1996, rund 80.900 Euro für 1997, rund 59.000 Euro für 1998 sowie rund 299.100 Euro für 1999, rund 1.505.900 Euro für 2000 und 319.500 Euro für das Jahr 2002.

Als Publikationsverstoß wertete die Parlamentsverwaltung die nicht veröffentlichten Spenden in Gestalt von Plakat- und Anzeigenaktionen in den Jahren 1998 und 2000. Dafür sieht das Parteiengesetz eine finanzielle Sanktion in Höhe des Zweifachen der Beträge vor. Fällig werden somit rund 653.300 Euro für das Jahr 1998 und 450.700 Euro für das Jahr 2000.  weiterlesen >>


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