Berlin - Wegen massiver Verstöße gegen das Parteiengesetz muss die FDP gut 4,3 Millionen Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Dies hat die Parlamentsverwaltung am Donnerstag entschieden. Hintergrund sind Unregelmäßigkeiten in Nordrhein-Westfalen zur Amtszeit des damaligen FDP-Landeschefs Jürgen Möllemann.
Der 2003 bei einem Fallschirmsprung gestorbene Möllemann hatte in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 hohe Summen Bargeld seinem Landesschatzmeister übergeben. Die Gelder wurden dann «gestückelt» und unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt.
«Diese Spendenvorgänge sind jeweils als Verstöße gegen das parteienrechtliche Verbot zu bewerten, Spenden anzunehmen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar ist», erklärte der Bundestag. Die Beteiligung der FDP an der Aufklärung sei zwar zu würdigen, ändere jedoch nichts an der Rechtswidrigkeit.
In die Gesamtsumme von 4,3 Millionen Euro sind schon 873.500 Euro berücksichtigt, die die Liberalen schon im November 2002 vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt hatten - aber unter dem Vorbehalt einer abweichenden Rechtsauffassung. weiterlesen >>