Kartellamt will Konzentrationsprozess auf Kraftstoffmarkt stoppen

veröffentlicht am 02.07.2009


Auf dem von wenigen Großanbietern beherrschten Markt für Benzin und Diesel sollen Zusammenschlüsse künftig deutlich erschwert werden. Das Bundeskartellamt halte es für erforderlich, einen weiteren Konzentrationsprozess durch eine restriktive Zusammenschlusskontrolle aufzuhalten, erklärten die Behörde am Donnerstag in ihrem Zwischenbericht zur Untersuchung des Wettbewerbs auf den Kraftsstoffmärkten in Deutschland.

 

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Bonn - Auf dem von wenigen Großanbietern beherrschten Markt für Benzin und Diesel sollen Zusammenschlüsse künftig deutlich erschwert werden. Das Bundeskartellamt halte es für erforderlich, einen weiteren Konzentrationsprozess durch eine restriktive Zusammenschlusskontrolle aufzuhalten, erklärten die Behörde am Donnerstag in ihrem Zwischenbericht zur Untersuchung des Wettbewerbs auf den Kraftsstoffmärkten in Deutschland.


Ein weiteres Zusammengehen der fünf marktbeherrschenden Unternehmen BP/Aral, ConocoPhilips/Jet, ExxonMobil/Esso, Shell und Total sei untereinander künftig grundsätzlich nicht möglich. Zusammenschlüsse mit signifikanten Außenwettbewerbern seien ebenfalls nicht oder nur unter Nebenbestimmungen erlaubt. Schon während des seit Ende Mai 2008 laufenden Untersuchungszeitraums ist laut Kartellamt daher die geplante Fusion von Total mit dem ostdeutschen Tankstellennetz des österreichischen Konkurrenten OMV untersagt worden. Sie hätte zu einer Verstärkung marktbeherrschender Stellungen geführt.


Die oft kritisierte Preisanhebung von Benzin und Diesel zu Beginn der Ferienzeit stufte die Aufsichtsbehörde erneut nicht als Preisabsprache oder wettbewerbsbeschränkendes Verhalten ein. Sie seien Ausdruck eines im Wesentlichen gleichförmigen Preissetzungsverhaltens der Oligopolisten, erklärte das Kartellamt. Da die Kosten und Rahmenbedingungen des Kraftstoffabsatzes über Tankstellen sehr transparent seien, könnten die Unternehmen leicht einen vollständigen Überblick über die Preise ihrer Mitbewerber gewinnen.


Vereinzelt bekanntgewordene Fälle, bei denen sich Pächter verschiedener Gesellschaften untereinander per Telefon über Preisänderungen informiert haben sollen, würden allerdings genau beobachtet. Sie sollen «zum Anlass für geeignete Schritte genommen werden, die Grenzen zwischen zulässiger Preisbeobachtung der Konkurrenz und kartellrechtlich verbotenem Informationsaustausch aufzuzeigen», hieß es.


Prüfen will das Bundeskartellamt auch, ob die Beschwerden freier Tankstellen über zu hohe Lieferpreise der Mineralölgesellschaften eine Verfahrenseinleitung rechtfertigen.


Das Bundeskartellamt hatte nach Beschwerden von Verbrauchern und freien Tankstellen im Mai vergangenen Jahres begonnen, den Markt für Benzin und Diesel unter die Lupe zu nehmen. Ziel sei es zu untersuchen, ob die Kraftstoffmärkte in Deutschland ordnungsgemäß funktionieren, erklärten die Wettbewerbshüter. In einem ersten Schritt wurden die generellen Marktstrukturen überprüft, nun sollen wichtige Aspekte detaillierter ins Visier genommen werden. Die Untersuchung richtet sich nicht gegen einzelne Unternehmen.  (© AP)



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